Eckpunkte Jugendhilfehaushalt 2013
Montag, 28. Januar 2013, 06:39 Uhr
Bei der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Kyffhäuserkreises waren auch die vorläufigen Ergebnisse 2012 und die Eckpunkte des Jugendhilfehaushaltes 2013 vorgestellt worden.
Hier die Übersicht im Einzelenen im Vergleich zu 2012:
Die größten Abweichungen vom Ansatz 2012 zur vorl. Jahresrechnung 2012 haben gab es in folgenden Bereichen:
§ 19 SGB VIII Wohnformen MUKI:
Ausgabenansatz 2012: 150.000,00 €
vorl. RE 2012 in den Ausgaben 187.024,58 €
Dafür gab es aber 31.709,27 € mehr Einnahmen ( Ansatz 20.000€ Ergebnis 51.709,27€) durch Kostenerstattung anderer Jugendämter
Mehrausgaben in der SPFH nach § 31 SGB VIII
Ansatz 2012: 60.000,00 €
vorl. RE 2012: 83.557,69 €
Davon sind 69.638,89 € für den Diakonieverbund und 13.918,80 € für Fremdkreise, ca. 45 Fälle ( kann nicht noch genau ausgewertet werden )
Heimerziehung nach § 34 SGB VIII
Im Ansatz 2012 gab es in diesem Bereich einen Zuschussbedarf in Höhe von 1.445.000,00 € und liegen nun im vorl. RE 2012 bei einem Zuschussbedarf von 1.609.187,24 €
Im Unterhaltsvorschussbereich hatten wir im Kreis, so Jugendamtsleiterin Sabine Bräunicke im Ansatz einen Überschuss in Höhe von 79.950,00 € und konnten im vorl. RE 2012 einen Überschuss in Höhe von 182.379,74 € erreichen.
( reale Ist-Einnahmen Gesamt: 882.768,00 € davon vom Bund/Land 815.779,47 € der Rest sind Kostenbeiträge, Unterhaltsforderungen und Zinsen: 66.988,53 € )
Jugendförderplan Ansatz GESAMT:
227.900,00 (Zuschussbedarf Jugendp. schon abgezogen )
vorl. RE 2012: 200.992,50 (Netto)
ABSCHLUSS 2012. Zum Ansatz 2012 konnten im vorläufigen Rechnungsergebnis 2012 der Zuschussbedarf im Jugendhilfebereich um 69.613,62 € verringert werden.
Haushaltsjahr 2013
Einsparungen im Bereich der Heimerziehung nach § 34 SGB VIII in Höhe von 100.000,00 €, in Bereich der Tagesgruppen nach § 32 SGB VIII in Höhe von 20.000,00 €, 10.000,00 € bei den Hilfen nach § 27 SGB VIII ( flexible Hilfen ).
Autor: khhHier die Übersicht im Einzelenen im Vergleich zu 2012:
Die größten Abweichungen vom Ansatz 2012 zur vorl. Jahresrechnung 2012 haben gab es in folgenden Bereichen:
§ 19 SGB VIII Wohnformen MUKI:
Ausgabenansatz 2012: 150.000,00 €
vorl. RE 2012 in den Ausgaben 187.024,58 €
Dafür gab es aber 31.709,27 € mehr Einnahmen ( Ansatz 20.000€ Ergebnis 51.709,27€) durch Kostenerstattung anderer Jugendämter
Mehrausgaben in der SPFH nach § 31 SGB VIII
Ansatz 2012: 60.000,00 €
vorl. RE 2012: 83.557,69 €
Davon sind 69.638,89 € für den Diakonieverbund und 13.918,80 € für Fremdkreise, ca. 45 Fälle ( kann nicht noch genau ausgewertet werden )
Heimerziehung nach § 34 SGB VIII
Im Ansatz 2012 gab es in diesem Bereich einen Zuschussbedarf in Höhe von 1.445.000,00 € und liegen nun im vorl. RE 2012 bei einem Zuschussbedarf von 1.609.187,24 €
Im Unterhaltsvorschussbereich hatten wir im Kreis, so Jugendamtsleiterin Sabine Bräunicke im Ansatz einen Überschuss in Höhe von 79.950,00 € und konnten im vorl. RE 2012 einen Überschuss in Höhe von 182.379,74 € erreichen.
( reale Ist-Einnahmen Gesamt: 882.768,00 € davon vom Bund/Land 815.779,47 € der Rest sind Kostenbeiträge, Unterhaltsforderungen und Zinsen: 66.988,53 € )
Jugendförderplan Ansatz GESAMT:
227.900,00 (Zuschussbedarf Jugendp. schon abgezogen )
vorl. RE 2012: 200.992,50 (Netto)
ABSCHLUSS 2012. Zum Ansatz 2012 konnten im vorläufigen Rechnungsergebnis 2012 der Zuschussbedarf im Jugendhilfebereich um 69.613,62 € verringert werden.
Haushaltsjahr 2013
Einsparungen im Bereich der Heimerziehung nach § 34 SGB VIII in Höhe von 100.000,00 €, in Bereich der Tagesgruppen nach § 32 SGB VIII in Höhe von 20.000,00 €, 10.000,00 € bei den Hilfen nach § 27 SGB VIII ( flexible Hilfen ).
