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Knappschaft zahlt künstliche Befruchtung

Freitag, 22. Februar 2013, 10:27 Uhr
Krankenkasse Knappschaft erstattet ab sofort 100 Prozent des Eigenanteils. Dazu erreichte kn folgende Meldung.

Die Knappschaft erstattet als erste bundesweit tätige gesetzliche Krankenkasse ungewollt kinderlosen Paaren ab sofort 100 Prozent des Eigenanteils für eine künstliche Befruchtung. Sie geht damit deutlich über den geltenden Leistungsrahmen der gesetzlichen Kassen hinaus, der lediglich die Übernahme von 50 Prozent des Eigenanteils vorsieht.

"Mit dieser Leistungsausweitung wollen wir betroffenen Ehepaaren die oftmals hohen finanziellen Belastungen nehmen, die mit künstlichen Befruchtungsmaßnahmen verbunden sind", erklärt Geschäftsführerin Bettina am Orde.
Der Eigenanteil für eine künstliche Befruchtung kann schnell einen fünfstelligen Betrag erreichen und liegt nicht selten bei rund 10.000 Euro. Voraussetzung für die volle Erstattung des Eigenanteils ist, dass beide Ehepartner bei der Knappschaft versichert sind.

Weitere Informationen gibt es in der Geschäftsstelle der Knappschaft in 99 706 Sondershausen, Nordhäuser Straße 1, Telefon 03632 6570 sowie auf der Homepage unter www.knappschaft.de.
Autor: khh

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