Neues aus Berlin (24)
Dienstag, 26. Februar 2013, 16:35 Uhr
Im Rahmen unserer Reihe Berichte der Bundestagsmitglieder unserer Region äußert sich das Mitglied des Bundestags, Johannes Selle (CDU) zum Thema Energiewende und fordert Kosten der Energiewende begrenzen
Die Minister für Wirtschaft und Umwelt sind sich einig, dass kurzfristig Anpassungen im EEG erforderlich sind. Denn die Kosten des Aus-baus der Erneuerbaren Energien sind zu dämpfen, damit die Strompreise bezahlbar bleiben. Das EEG von 1999 soll deshalb grundlegend reformiert werden.
Zur kurzfristigen Anpassung schlagen Umweltminister Peter Altmaier und Wirtschaftsminister Philipp Rösler folgende Maßnahmen vor:
Umsetzung der Sicherung des Strompreises: EEG-Umlage soll im Jahr 2014 auf dem Wert für 2013, also auf dem Wert 5,277 Ct/kWh, gesetzlich begrenzt bleiben. In den Folgejahren könnte dieser Wert jährlich um maximal 2,5 Prozent anwachsen.
Die Maßnahmen sollen unmittelbar durch eine Änderung des EEG umgesetzt werden, die zum 1. August 2013 in Kraft tritt. Der Bundestag muss die Vorschlägen der Minister beraten, wenn diese in einem Gesetzentwurf zusammengefasst sind. Auch der Bundesrat ist zu beteiligen.
Johannes Selle
Autor: khhDie Minister für Wirtschaft und Umwelt sind sich einig, dass kurzfristig Anpassungen im EEG erforderlich sind. Denn die Kosten des Aus-baus der Erneuerbaren Energien sind zu dämpfen, damit die Strompreise bezahlbar bleiben. Das EEG von 1999 soll deshalb grundlegend reformiert werden.
Zur kurzfristigen Anpassung schlagen Umweltminister Peter Altmaier und Wirtschaftsminister Philipp Rösler folgende Maßnahmen vor:
- Vergütung von Neuanlagen in den ersten fünf Monaten ab Inbetriebnahme auf den Marktwert des Stroms für alle Anlagen, die ab 1. August 2013 in Betrieb gehen ausgenommen PV-Anlagen
- die Vergütung ab dem sechsten Monat betrage demnach: Windenergieanlagen an Land: 8 Ct/kWh, der Repowering- und der SDL-Bonus werden gestrichen, PV-Anlagen ohne Änderung, alle anderen Anlagen: Die Vergütung wird einmalig in Höhe von 4 Prozent abgesenkt (Einmaldegression).
- Markt- und Netzintegration: Anlagen, die vor dem 1. August 2013 in Betrieb gehen, können zwischen fester Einspeisevergütung und direkter Vermarktung des Stroms wählen (optionale Direktvermarktung). Beim Einspeisemanagement soll die Entschädigung bei Anlagen, die in der festen Einspeisevergütung einspeisen, deutlich abgesenkt werden. Die Entschädigung von Anlagen in der Direktvermarktung bleibt unverändert.
- Anlagen, die ab 1. August 2013 in Betrieb gehen, müssten direkt vermarkten (verpflichtende Direktvermarktung). Ausgenommen sind nur Anlagen mit einer Leistung unter 150 kW. Gleichzeitig soll für Neuanlagen die Managementprämie entfallen. Beim Einspeisemanagement bliebe die Entschädigung unverändert.
- Beitrag der Bestandsanlagen zur Begrenzung der Kosten: der Gülle-Bonus, der mit der EEG-Novelle 2008 auch rückwirkend für damals bereits bestehende Biomasse-Anlagen eingeführt wurde, soll mit Wirkung ab 1. August 2013 gestrichen werden. Dies beträfe Anlagen, die zwischen 2004 und 2008 in Betrieb genommen wurden.
- die Vergütungen für Bestandsanlagen im Jahr 2014 pauschal um 1,5 Prozent abzusenken (befristet für ein Jahr). Dies gelte für alle Anlagen, die vor dem 1. August 2013 in Betrieb genommen worden sind.
- Verteilung der EEG-Differenzkosten: die Mindest-Umlage der privilegierten stromintensiven Unternehmen würde ab 1. Januar 2014 angehoben. Branchen, die nicht im intensiven inter-nationalen Wettbewerb stehen, würden aus der Besonderen Ausgleichsregelung herausgenommen
- Eigenerzeugung und Selbstverbrauch: Einführung einer Mindest-Umlage für alle Anlagen, ausgenommen Anlagen mit einer Leistung von weniger als 2 MW sowie KWK-Anlagen.
Umsetzung der Sicherung des Strompreises: EEG-Umlage soll im Jahr 2014 auf dem Wert für 2013, also auf dem Wert 5,277 Ct/kWh, gesetzlich begrenzt bleiben. In den Folgejahren könnte dieser Wert jährlich um maximal 2,5 Prozent anwachsen.
Die Maßnahmen sollen unmittelbar durch eine Änderung des EEG umgesetzt werden, die zum 1. August 2013 in Kraft tritt. Der Bundestag muss die Vorschlägen der Minister beraten, wenn diese in einem Gesetzentwurf zusammengefasst sind. Auch der Bundesrat ist zu beteiligen.
Johannes Selle
