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Großdealer muss in den Knast

Montag, 11. März 2013, 12:12 Uhr
Im Revisionsprozess vor dem Landgericht Mühlhausen ist heute ein Sondershäuser zu drei Jahren und drei Monaten Haft wegen illegaler Drogengeschäfte verurteilt worden. Damit wurde das ursprüngliche Urteil einer anderen Landgerichtskammer aus dem Vorjahr um ein Jahr nach unten korrigiert...


Die Richter honorierten das nunmehr umfassende Geständnis und das Verhalten des 35-Jährigen während der Untersuchungshaft mit einem minderschweren Fall. Der Mann hat zugegeben, im August 2011 mehr als 5 Kilogramm Drogen aus Holland eingeführt zu haben. Weitere vier Kilogramm Drogen wurden bei ihm zu Hause in einem Versteck gefunden. Da es dort eine Waffe griffbereit im Schrank lag, war der Mann wegen bewaffneten Drogenhandels verurteilt worden.

Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil im Strafmaß aufgehoben, weil es die Milderungsgründe zu wenig berücksichtigt sah. Eine Milderung hatte er allerdings bereits bekommen: Er hatte eine Äußerung eines Mitgefangen zu einem diesen vorgeworfenen Tötungsverbrechen an die Ermittler weitergegeben.

Seit Januar 2013 ist der Mann auf freiem Fuß, muss aber noch einmal für fast zwei Jahre ins Gefängnis.
Claudia Götze
Autor: red

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