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Sozialvereinen droht Pleite?

Montag, 18. März 2013, 11:36 Uhr
Eine Pressemeldungen des TMWAT und des PARITÄTISCHEN Thüringen erreichte kn nach Veröffentlichung eines Artikels in der Presse mit der Überschrift "Fördergeld-Schlamperei: Thüringer Sozialvereinen droht die Pleite", vom 04.03.2013.

In dem Presseartikel hieß es in Kurzform dargestellt:

"Fördergeld-Schlamperei: Thüringer Sozialvereinen droht die Pleite

Tausende Verwendungsnachweise müssen nachträglich geprüft werden. Insgesamt geht es nach Angaben der Zeitung um Rückstände in Höhe von etwa 200 Millionen Euro. Vielen Thüringer Vereinen der Arbeitsmarktförderung droht in diesem Jahr die Insolvenz. Grund sind strengere Kontrollen von beantragten und ausgezahlten Fördergeldern. Als Folge werden Rückforderungen in Millionenhöhe erwartet."


Ende Kurzdarstellung.

Paritätischer Thüringen weist den entstandenen Eindruck der Fördergeld-Schlamperei entschieden zurück

Neudietendorf 04.03.2013 Der Paritätische Wohlfahrtsverband und viele seiner Mitgliedsorganisationen haben in den letzten Jahren viele gute und erfolgreiche Projekte umgesetzt. Einige der Projekte wurden mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Das diesen Projekte jetzt Kontrollen von beantragten und ausgezahlten Fördergeldern ins Haus stehen ist ein ganz normaler Vorgang. Der Eindruck, dass einzelne Träger nicht sauber dokumentiert haben oder gar wissentlich falsche Angaben zu Fördermitteln gemacht haben, weist der Paritätische Thüringen entschieden zurück. Vielmehr gehe es darum Beratungsfehler aus der Vergangenheit zu heilen. „Im Nachgang Vereine für Beratungsfehler haftbar zu machen kann nicht die Lösung sein“, so der Landesgeschäftsführer des Paritätischen Thüringen, Reinhard Müller.

Mit dem Wirtschaftsministerium habe es erst kürzlich Gespräche gegeben. Gemeinsam wolle man jetzt mit allen Beteiligten daran arbeiten, ein mögliches Aus für kleinere Vereine zu verhindern. Insbesondere bei eventuellen Rückforderungen müsse sehr genau geprüft werden, inwieweit diese tatsächlich berechtigt sind. „Wenn seitens der zuständigen Landesgesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GfAW) die Mittel bewilligt wurden, muss davon ausgegangen werden können, dass der Antrag auf Fördermittel auch so in Ordnung war“, erläutert Müller die Situation der Vereine. Auch der Paritätische setze auf Kooperation.

Stefan Werner
Profiler
PARITÄTISCHE BuntStiftung Thüringen
Autor: khh

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