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Entwarnung für Vereine

Dienstag, 09. April 2013, 17:13 Uhr
Bei einigen Vereinen war es in den letzten Wochen unruhig geworden, weil neue Ausgaben und viel Bürokratie erwartet wurde. Heute gab es Entwarnung aus dem Landratsamt Kyffhäuserkreis.

Im Landratsamt Kyffhäuserkreis trafen sich Vertreter aller Ordnungsämter zum Thema Problematik "Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anlässlich öffentlicher Veranstaltungen". In letzter Zeit war Unsicherheit aufgekommen, ob Verein bei der Durchführung von Veranstaltungen, wie Osterfeuer, Knutfest und ähnlichem eine Reisegewerbekarte erworben werden muss oder nicht. Die muss nicht nur mit 140 Euro bezahlt werden sondern es hängt auch viel Schreibarbeit und Ausfüllung von Formularen dran.

Nach dem sich das Landratsamt mit dem Landesverwaltungsamt abgestimmt hat, gibt es Entwarnung. An der bisherigen Durchführung der Veranstaltungen gibt es für die Vereine keine Änderung der bisherigen Praxis der Durchführung der Veranstaltungen. Eine Reisegewerbekarte müsste nur erworben werden, wenn mit Nachhaltigkeit und der Absicht er Gewinnerzielung Veranstaltungen durchgeführt werden. Herkömmlich Heimatverein usw. würden bei ständiger Gewinnerzielung ja sogar ihren Status als gemeinnütziger Verein verlieren.

In einem Pressegespräch teilten heute Verwaltungsleiter Dr. Heinz-Ulrich Thiele und Sören Hauskeller (in Vertretung von Ordnungsverwaltungsleiter Heinz-Ludolf Klopsch diesen Standpunkt mit. Beiden sind keine Vereine im Kyffhäuserkreis bekannt, die sich eine Reisegewerbekarten zulegen müssten. Selbst Karnevalsvereine sind nicht davon betroffen, wenn die Versorgung im Saal durch einen Gastronomiebetrieb erfolgt.

Grenzfall könnte sein, wenn ein Karnevalsverein mehr als 10 Veranstaltungen durchführt und selbst für die gastronomische Versorgung sorgt, ohne das von einem gewerblichen Betrieb (Gastwirt) machen zu lassen. Bevor das Prozedere einer Reisegewerbekarte eingeleitet wird, empfahlen Dr. Thiele und Hauskeller sich mit dem Landratsamt, Sachgebiet Gewerbe und Ordnungsangelegenheiten (Herrn Klopsch), in Verbindung zu setzten.

Reisegewerbekarten, so die einheitliche Auffassung der Behörden des Kyffhäuserkreises sind hauptsächlich für Gewerbebetriebe notwendig, so wenn Händler mit "Bauchladen" von Ortschaft zu Ortschaft ziehen und dort Märkte und ähnliches zu besuchen, um nur ein Beispiel zu nennen, so Dr. Thiele und Hauskeller einstimmig.
Autor: khh

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