FlexStrom-Insolvenz: Was tun?
Montag, 15. April 2013, 12:28 Uhr
Der Berliner Energieanbieter FlexStrom AG hat vergangenen Freitag Insolvenz angemeldet. Betroffen sind rund 500.000 Haushaltskunden der FlexStrom-Gruppe, zu der auch die Unternehmen Löwenzahn Energie und OptimalGrün gehören. FlexStrom-Kunden fragen sich jetzt, was aus ihren Stromlieferverträgen und bereits gezahlten Abschlägen wird...
Eine Insolvenz ist nicht gleichbedeutend mit Lieferstopp. Kein Kunde muss befürchten, ohne Strom im Dunkeln sitzen zu müssen, sagt Dirk Weinsheimer, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Thüringen. So lange FlexStrom-Kunden noch mit Energie versorgt werden, müssen sie sich vertragstreu verhalten – also auch die monatlichen Abschläge zahlen. Selbst wenn FlexStrom keinen Strom mehr liefert, sei die Weiterversorgung durch den örtlichen Grundversorger per Gesetz gesichert.
Das können Betroffene jetzt tun:
Autor: redEine Insolvenz ist nicht gleichbedeutend mit Lieferstopp. Kein Kunde muss befürchten, ohne Strom im Dunkeln sitzen zu müssen, sagt Dirk Weinsheimer, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Thüringen. So lange FlexStrom-Kunden noch mit Energie versorgt werden, müssen sie sich vertragstreu verhalten – also auch die monatlichen Abschläge zahlen. Selbst wenn FlexStrom keinen Strom mehr liefert, sei die Weiterversorgung durch den örtlichen Grundversorger per Gesetz gesichert.
Das können Betroffene jetzt tun:
- Zahlen Sie höchstens noch monatliche Abschläge.
- Verzichten Sie auf größere Vorauszahlungen und stellen Sie gegebenenfalls auf monatliche Zahlungsweise um.
- Widerrufen Sie ggf. die Einzugsermächtigung.
- Stellen Sie Zahlungen erst dann ein, wenn der Insolvenzverwalter mitteilt, dass das Unternehmen nicht mehr liefert.
