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Autohausbesitzer verurteilt

Donnerstag, 18. April 2013, 11:03 Uhr
Sein Zuspätkommen hatte für einen frühren Autohausbesitzer aus Sondershausen Folgen: Sein Einspruch gegen einen Strafbefehl wurde heute vor dem Amtsgericht Mühlhausen verworfen...


Der 52-Jährige ist zu 450 Euro Strafe wegen Insolvenzverfahrenverschleppung berurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Als der Angeklagte 20 Minuten nach Prozessbeginn bei Gericht erschien, war die Entscheidung bereits gefallen.
Autor: red

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