Ohne Kennzeichen und mehr
Sonntag, 21. April 2013, 19:01 Uhr
Im Schutzbereich der PI Kyffhäuser wurden am Wochenende vermehrt Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz festgestellt und polizeilich angezeigt.
So wurden in den Ortslagen Oberheldrungen und Harras zwei Fahrzeugführer kontrolliert, welche weder ihren Traktor noch die mitgeführten Anhänger versichert hatten. Aufmerksam wurden die Beamten, weil an keinem der Fahrzeuge die notwendigen Kennzeichen angebracht waren.
Ein weiterer Verkehrsteilnehmer wurde mit seinem Kleinkraftrad / Moped in Artern festgestellt, bei welchem ein Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2010 angebracht war. Da ein solches natürlich nicht mehr den notwendigen Versicherungsschutz gewährleistet, wurde Anzeige wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz erstattet.
Gänzlich ohne Kennzeichen an seinem Motorrad befuhr ein Verkehrsteilnehmer die Bergstraße in Artern. Die Polizei konnte den Fahrer nach kurzer Verfolgung stoppen. Dieser hatte sich aber nicht nur wegen des fehlenden Kennzeichens der Kontrolle entzogen. Ein durchgeführter Drogenschnelltest verlief positiv auf die Einnahme von Methamphetaminen. Eine nun folgende Durchsuchung der Person führte zum Auffinden von Betäubungsmitteln.
Somit muss sich der Fahrer des Motorrades nun wegen Trunkenheit im Verkehr, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten.
Ebenfalls auf einem Zweirad, diesmal aber auf einem Mofa, kam den Beamten am Samstag Nachmittag ein Verkehrsteilnehmer im Bereich der Sennhütte in Bad Frankenhausen entgegen. Die Kontrolle des Verkehrsteilnehmers gestaltete sich als schwierig, da sich dieser über einen Waldweg der Kontrolle entziehen wollte. Nachdem er durch die Beamten letztlich angehalten werden konnte, wurde auch schnell der Grund der Flucht deutlich. Der Führer des Mofa hatte 1,71 Promille Atemalkohol vorzuweisen. Eine Blutentnahme und Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr war die Folge.
Autor: khhSo wurden in den Ortslagen Oberheldrungen und Harras zwei Fahrzeugführer kontrolliert, welche weder ihren Traktor noch die mitgeführten Anhänger versichert hatten. Aufmerksam wurden die Beamten, weil an keinem der Fahrzeuge die notwendigen Kennzeichen angebracht waren.
Ein weiterer Verkehrsteilnehmer wurde mit seinem Kleinkraftrad / Moped in Artern festgestellt, bei welchem ein Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2010 angebracht war. Da ein solches natürlich nicht mehr den notwendigen Versicherungsschutz gewährleistet, wurde Anzeige wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz erstattet.
Gänzlich ohne Kennzeichen an seinem Motorrad befuhr ein Verkehrsteilnehmer die Bergstraße in Artern. Die Polizei konnte den Fahrer nach kurzer Verfolgung stoppen. Dieser hatte sich aber nicht nur wegen des fehlenden Kennzeichens der Kontrolle entzogen. Ein durchgeführter Drogenschnelltest verlief positiv auf die Einnahme von Methamphetaminen. Eine nun folgende Durchsuchung der Person führte zum Auffinden von Betäubungsmitteln.
Somit muss sich der Fahrer des Motorrades nun wegen Trunkenheit im Verkehr, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten.
Ebenfalls auf einem Zweirad, diesmal aber auf einem Mofa, kam den Beamten am Samstag Nachmittag ein Verkehrsteilnehmer im Bereich der Sennhütte in Bad Frankenhausen entgegen. Die Kontrolle des Verkehrsteilnehmers gestaltete sich als schwierig, da sich dieser über einen Waldweg der Kontrolle entziehen wollte. Nachdem er durch die Beamten letztlich angehalten werden konnte, wurde auch schnell der Grund der Flucht deutlich. Der Führer des Mofa hatte 1,71 Promille Atemalkohol vorzuweisen. Eine Blutentnahme und Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr war die Folge.
