Aufbewahrungsfristen
Samstag, 25. Mai 2013, 09:50 Uhr
Polizei, Staatsanwaltschaften, Verfassungsschutz: Aufbewahrungsfristen von personenbezogenen Daten & dienstlichem Schriftgut. Hinweise für Bürger dazu gibt es vom Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz (TLfDI).
In der Vergangenheit haben den TLfDI vielfach die komplexen und mitunter recht undurchsichtigen Regelungslandschaften der Aufbewahrungs- und Prüffristen bei den erwähnten öffentlichen Stellen beschäftigt. Diverse Fragestellungen sowohl seitens dieser öffentlichen Stellen selbst als auch seitens der Thüringer Bürgerinnen und Bürger werden an den TLfDI herangetragen, mit denen die unterschiedlichen Aufbewahrungsfristen von personenbezogenen Daten und dienstlichem Schriftgut, insbesondere bei dem Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz, der Thüringer Polizei sowie in den Thüringer Staatsanwaltschaften hinterfragt werden. Vor diesem Hintergrund ist vom TLfDI ein Leitfaden über die entsprechenden Aufbewahrungsfristen für personenbezogene Daten und dienstliches Schriftgut unter Beachtung der archivrechtlichen Bestimmungen erarbeitet worden, der ab sofort auf der Internetseite des TLfDI abrufbar ist.
http://www.tlfdi.de/imperia/md/content/datenschutz/veroeffentlichungen/hinweistlfd_synopse.pdf
Dr. Lutz Hasse
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz
Autor: khhIn der Vergangenheit haben den TLfDI vielfach die komplexen und mitunter recht undurchsichtigen Regelungslandschaften der Aufbewahrungs- und Prüffristen bei den erwähnten öffentlichen Stellen beschäftigt. Diverse Fragestellungen sowohl seitens dieser öffentlichen Stellen selbst als auch seitens der Thüringer Bürgerinnen und Bürger werden an den TLfDI herangetragen, mit denen die unterschiedlichen Aufbewahrungsfristen von personenbezogenen Daten und dienstlichem Schriftgut, insbesondere bei dem Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz, der Thüringer Polizei sowie in den Thüringer Staatsanwaltschaften hinterfragt werden. Vor diesem Hintergrund ist vom TLfDI ein Leitfaden über die entsprechenden Aufbewahrungsfristen für personenbezogene Daten und dienstliches Schriftgut unter Beachtung der archivrechtlichen Bestimmungen erarbeitet worden, der ab sofort auf der Internetseite des TLfDI abrufbar ist.
http://www.tlfdi.de/imperia/md/content/datenschutz/veroeffentlichungen/hinweistlfd_synopse.pdf
Dr. Lutz Hasse
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz
