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kn-Forum: Belehrungen

Freitag, 07. Juni 2013, 08:21 Uhr
In einem Leserbrief kamen jetzt Belehrungen zum Thüringentag, die in der Hektik etwas zum Schmunzeln anregen sollen.

Ehefrauen, die ihren Mann erschießen,
haben nach einer Entscheidung des BSG
keinen Anspruch auf Witwenrenten

Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit
dar

Stirbt ein Bediensteter während einer
Dienstreise, so ist damit die Dienstreise
beendet

Welches Kind erstes, zweites, drittes
Kind usw. ist, richtet sich nach dem
Alter des Kindes

Margarine im Sinne dieser Leitsätze ist
Margarine im Sinne des Margarinengesetzes


Es ist nicht möglich, den Tod eines
Steuerpflichtigen als 'dauernde
Berufsunfähigkeit' im Sinne von §16
Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und
demgemäß den erhöhten Freibetrag
abzuziehen

An sich nicht erstattbare Kosten des
arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster
Instanz sind insoweit erstattbar, als
durch sie erstattbare Kosten erspart
bleiben


Die Fürsorge umfasst den lebenden
Menschen einschließlich der
Abwicklung des gelebt habenden
Menschen

Gewürzmischungen sind Mischungen
von Gewürzen

Persönliche Angaben zum Antrag sind
freiwillig. Allerdings kann der Antrag
ohne die persönlichen Angaben nicht
weiter bearbeitet werden

gms
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
Autor: khh

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