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Zu schnell, zu rücksichtslos, zu egoistisch

Sonntag, 09. Juni 2013, 15:21 Uhr
Ein Paradebeispiel: Am Samstagvormittag, gegen 10:30 Uhr, kam es auf der A 38 zwischen zwei Fahrzeugführern zu diversen Rangeleien. Die Autobahnpolizei erhielt die Information, dass ein Pkw Mercedes einen Pkw Nissan ohne ersichtlichen Grund ausgebremst haben soll...


Der Fahrer fühlte sich durch dieses Fahrmanöver des Mercedes genötigt und wollte Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr erstatten. Daraufhin wurde ein Funkstreifenwagen zur Klärung des Sachverhaltes entsandt. Beide Fahrzeuge wurden auf einen Autobahnparkplatz geleitet und es wurde Rücksprache mit beiden Fahrzeugführern geführt.

Schließlich beschuldigten sich die Fahrzeugführer gegenseitig des Drängelns, Rechtsüberholens, Telefonierens während der Fahrt, absichtlichen Betätigens der Scheibenwaschanlage, sodass dem dahinter fahrendem Fahrzeugführer durch das Wischwasser kurzzeitig die Sicht genommen wurde und des ständigen gegenseitigen Ausbremsens.

Vor Ort konnte durch die Beamten nicht abschließend geklärt werden, wer, wann, wie oft gegen die Straßenverkehrsordnung und das Strafgesetzbuch verstoßen hatte. Auch der Fahrzeugführer des Pkw Mercedes erstattete Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr gegen den Fahrer des Nissan. Kommentar der eingesetzten Beamten: „Das ist kein Einzellfall! Das ist fast normal.“

Zweites Beispiel:

Am Samstag Nachmittag ereigneten sich gleich zwei Unfälle an der Rastanlage „Altenburger Land“, zeitgleich und örtlich beieinander. Einer davon in Fahrtrichtung Dresden, der zweite Unfall in Fahrtrichtung Frankfurt. Dabei wurde zum Glück niemand ernsthaft verletzt. Die beiden Fahrzeuge jedoch sind stark beschädigt worden. Der Sachschaden wird auf insgesamt 15.000 Euro geschätzt.

Klar ist, dass beide Fahrzeugführer jeweils nach dem Motto „Nur Fliegen ist schöner“ unterwegs waren. Die Begründung der Fahrzeugführer klang indes ganz anders: „…urplötzlich war da Regen aufgetaucht….“ Zu erwähnen wäre hier insbesondere, dass die Rettungsleitstelle ein zusätzliches Feuerwehrfahrzeug einsetzten musste!

Nicht zum Löschen, nicht zum Bergen und auch nicht zur Säuberung der Fahrbahn! Der Fahrer des Rettungswagens konnte nicht aus dem Fahrzeug aussteigen, weil die anderen Verkehrsteilnehmer trotz Blaulicht an einer weithin sichtbaren Unfallstelle ohne Rücksicht auf die Einsatzkräfte – „völlig verrückt vorbeihämmerten….“ (wörtlich)

Ähnliches auch im Bereich der Anschlussstelle Sättelstädt. Hier raste ein Fahrzeugführer in eine bereits gesicherte und sichtbare Unfallstelle mit zwei beteiligten Fahrzeugen hinein. Ein hinter der Unfallstelle bereits stehende Verkehrsteilnehmer auf dem Weg zum Flughafen Frankfurt /M. musste sein Mietfahrzeug als „Schrott“ abstellen und ein neues Mietfahrzeug nehmen. Die vier beteiligten Fahrzeuge mussten allesamt durch Abschleppdienste geborgen werden. Der Schaden beträgt rund 20.000 Euro.
Vielen Dank nochmals an die Kräfte vom DRK und Feuerwehr Gießen. Auf dem Rückweg vom Hochwassereinsatz kamen sie sogleich den Kräften der Autobahnpolizei zu Hilfe.
Autor: red

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