Neues aus Berlin (86)
Mittwoch, 12. Juni 2013, 19:22 Uhr
Im Rahmen unserer Reihe Berichte der Bundestagsmitglieder unserer Region äußert sich das Mitglied des Bundestags, Johannes Selle (CDU) zum Thema Filmförderung. Börnsen/Selle: Das FFG ist ein Quantensprung für den Film in Deutschland
Am heutigen Mittwoch beschließt der Deutsche Bundestag die Siebte Novelle des Filmförderungsgesetzes. Dazu erklären der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Wolfgang Börnsen (Bönstrup) und der zuständige Berichterstatter Johannes Selle:
Das neue Filmförderungsgesetz (FFG) ist ein Quantensprung für den deutschen Film. Dank der Handschrift der CDU/CSU- und FDP-Bundestagsfraktion sichert es den Filmstandort Deutschland und die Arbeitsplätze der Kreativen und technischen Berufe in der Filmbranche. Außerdem verleiht es dem deutschen Film neue kulturelle Impulse.
1. Die Förderung des Kinderfilms nach Originalstoffen wird intensiviert. Auf unsere Initiative hin hat sich eine neue Aufbruchsstimmung unter den Kinderfilm-Akteuren entwickelt. Erstmals ist bei den Verantwortlichen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Bereitschaft zu einer Quote für den originären Kinderfilm erkennbar.
2. Die Kreativen und die AG Kino-Gilde sind in den Gremien der Filmförderungsanstalt zukünftig besser vertreten. Das stärkt das Gewicht des deutschen und europäischen Kinos.
3. Das neue FFG und die begleitende Entschließung des Bundestages sorgen für den Einstieg in eine mehr ganzheitliche Betrachtung des deutschen Films. Wir legen ein besonderes Augenmerk auf die soziale Lage der Filmschaffenden. Und wir beginnen mit der Berücksichtigung ökologischer Kriterien bei der Filmförderung.
4. Mit dem neuen Gesetz stellen wir erstmals die Barrierefreiheit von Film und Kino für fast neun Millionen seh-, hör- und körperbehinderte Menschen in unserem Land sicher. Eine Entscheidung, die lange überfällig war!
Es ist das Ziel der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, dass die Filmpolitik des Bundes erhalten bleibt. Die Verfassungsbeschwerde gegen das FFG vor dem Bundesverfassungsgericht zweifelt die Bundeskompetenz für die Filmförderung an. Daher war die CDU/CSU-Fraktion zu weitgehenden Kompromissen bei der Verabschiedung des Gesetzes bereit, um die Zustimmung von vier Fraktionen im Deutschen Bundestag zu sichern.
Wahlkreisbüro Johannes Selle
Autor: khhAm heutigen Mittwoch beschließt der Deutsche Bundestag die Siebte Novelle des Filmförderungsgesetzes. Dazu erklären der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Wolfgang Börnsen (Bönstrup) und der zuständige Berichterstatter Johannes Selle:
Das neue Filmförderungsgesetz (FFG) ist ein Quantensprung für den deutschen Film. Dank der Handschrift der CDU/CSU- und FDP-Bundestagsfraktion sichert es den Filmstandort Deutschland und die Arbeitsplätze der Kreativen und technischen Berufe in der Filmbranche. Außerdem verleiht es dem deutschen Film neue kulturelle Impulse.
1. Die Förderung des Kinderfilms nach Originalstoffen wird intensiviert. Auf unsere Initiative hin hat sich eine neue Aufbruchsstimmung unter den Kinderfilm-Akteuren entwickelt. Erstmals ist bei den Verantwortlichen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Bereitschaft zu einer Quote für den originären Kinderfilm erkennbar.
2. Die Kreativen und die AG Kino-Gilde sind in den Gremien der Filmförderungsanstalt zukünftig besser vertreten. Das stärkt das Gewicht des deutschen und europäischen Kinos.
3. Das neue FFG und die begleitende Entschließung des Bundestages sorgen für den Einstieg in eine mehr ganzheitliche Betrachtung des deutschen Films. Wir legen ein besonderes Augenmerk auf die soziale Lage der Filmschaffenden. Und wir beginnen mit der Berücksichtigung ökologischer Kriterien bei der Filmförderung.
4. Mit dem neuen Gesetz stellen wir erstmals die Barrierefreiheit von Film und Kino für fast neun Millionen seh-, hör- und körperbehinderte Menschen in unserem Land sicher. Eine Entscheidung, die lange überfällig war!
Es ist das Ziel der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, dass die Filmpolitik des Bundes erhalten bleibt. Die Verfassungsbeschwerde gegen das FFG vor dem Bundesverfassungsgericht zweifelt die Bundeskompetenz für die Filmförderung an. Daher war die CDU/CSU-Fraktion zu weitgehenden Kompromissen bei der Verabschiedung des Gesetzes bereit, um die Zustimmung von vier Fraktionen im Deutschen Bundestag zu sichern.
Wahlkreisbüro Johannes Selle
