kn-Betrachtung: Koalitionszwang
Donnerstag, 13. Juni 2013, 07:23 Uhr
In der Politik ist er ja verbreitet, der Herdentrieb, oder anders gesagt der Koalitionszwang. Für die Fortschreibung der Schulnetzplanung im Kyffhäuserkreis sollte nur (!!!) das Gewissen entscheiden und nicht das Parteibuch.
Egal ob vom Gemeinderatsmitglied bis hin zum Bundestagsabgeordneten, alle diese Volksvertreter sollten nur sich und ihren Wählern Rede an Antwort stehen und in diesem Sinne auch entscheiden. Deshalb sollten alle im Kreistag vertretenen Parteien des Kyffhäuserkreises ihr Abgeordneten vom Koalitionszwang bei der Abstimmung zur Fortschreibung der Schulnetzplanung entbinden! Und diese Erklärung sollte vorher öffentlich erfolgen!
Was der Koalitionszwang bisher eingebracht hat, kann man ersehen das eben nicht viel geschehen ist, ob das einige Politiker wahr haben wollen oder nicht.
Und wenn einige Abgeordnete Probleme haben offen gegen die eigene Partei "Flagge zeigen zu wollen", dann besteht immer noch das Mittel der geheimen Abstimmung zur Verfügung. Laut Thüringer Kommunalordnung, darf ein Kreistagsmitglied in der Sitzung den Antrag stellen, eine geheime Abstimmung durchzuführen. Ob das allerdings das richtige Mittel wäre, darf bezweifelt werden.
Karl-Heinz Herrmann
Autor: khhEgal ob vom Gemeinderatsmitglied bis hin zum Bundestagsabgeordneten, alle diese Volksvertreter sollten nur sich und ihren Wählern Rede an Antwort stehen und in diesem Sinne auch entscheiden. Deshalb sollten alle im Kreistag vertretenen Parteien des Kyffhäuserkreises ihr Abgeordneten vom Koalitionszwang bei der Abstimmung zur Fortschreibung der Schulnetzplanung entbinden! Und diese Erklärung sollte vorher öffentlich erfolgen!
Was der Koalitionszwang bisher eingebracht hat, kann man ersehen das eben nicht viel geschehen ist, ob das einige Politiker wahr haben wollen oder nicht.
Und wenn einige Abgeordnete Probleme haben offen gegen die eigene Partei "Flagge zeigen zu wollen", dann besteht immer noch das Mittel der geheimen Abstimmung zur Verfügung. Laut Thüringer Kommunalordnung, darf ein Kreistagsmitglied in der Sitzung den Antrag stellen, eine geheime Abstimmung durchzuführen. Ob das allerdings das richtige Mittel wäre, darf bezweifelt werden.
Karl-Heinz Herrmann
