Bürokratie abbauen
Mittwoch, 26. Juni 2013, 10:34 Uhr
Thüringer Unternehmen, die sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen, müssen mit Dokumenten und Registerauszügen jeweils gesondert nachweisen, dass sie nicht einschlägig vorbestraft sind und Steuern sowie Sozialversicherungsbeiträge pünktlich bezahlen. Diese Nachweisprozedur ist für die Unternehmen bisweilen sehr aufwändig...
Eine verbindliche Präqualifizierung von auftragsunabhängigen Nachweisen durch die Thüringer Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern könnte hier Abhilfe schaffen, erklärt Gerald Grusser, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt. Nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen werde dem ausschreibungswilligen Unternehmen ein Zertifikat mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt, das anstatt der Einzelnachweise dem Angebot beiliegt.
Die Präqualifizierung ist ein wirksames Mittel zur Entbürokratisierung von Vergabeprozessen und sollte noch stärker als bisher eingesetzt werden. Außerdem führt dies zu einer enormen Zeit- und Kostenersparnis und stellt somit einen Vorteil sowohl für die öffentliche Hand als auch die Firmen dar, so Grusser. Er fordert deshalb die Zusammenfassung der drei bisher einzeln geltenden Richtlinien (Vergabe-Mittelstandsrichtlinie, Richtlinie zur Vergabe öffentlicher Aufträge, Richtlinie über die Zubenennung von Unternehmen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge).
Zudem sollten die Vergabestellen der öffentlichen Hand angehalten werden, die ausgestellten Zertifikate der Thüringer Kammern im Rahmen der
Präqualifizierung verpflichtend zu akzeptieren. Im Ergebnis müsse eine praxistaugliche Thüringer Vergaberichtlinie entstehen, die nicht kleine und mittelständische Firmen von der Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen abhält.
Ein weiterer Schritt zum Bürokratieabbau ist auch die Thüringer Vergabeplattform. Diese erfreut sich immer größeren Interesses und hat sich zu einem wichtigen Kriterium für die Mittelstandsfreundlichkeit bei der öffentlichen Auftragsvergabe in Thüringen entwickelt, unterstreicht der IHK-Chef. Gerade die Thüringer Kammern hätten in zahlreichen Stellungnahmen immer wieder eine kostenfreie Ausschreibungs- und Rechercheplattform in Thüringen eingefordert.
Allerdings ist zu bemängeln, dass gerade kommunale Auftraggeber diese Plattform bislang nur in geringem Maße nutzen, kritisiert Grusser. Grund hierfür wäre eine Vorschrift im Thüringer Vergabegesetz. Danach sind nur staatliche Auftraggeber wie Landesbehörden verpflichtet, öffentliche Ausschreibungen auf dem Thüringer Vergabeportal anzukündigen. Für Kommunen besteht diese Verpflichtung nicht.
Um dem Vergabeportal langfristig mehr Schlagkraft zu verleihen und dem Aufwand zur Suche nach Ausschreibungen für die Unternehmen zu minimieren, wäre eine Veröffentlichungspflicht aller Vergabestellen, auch der Kommunen notwendig. Damit könnte künftig eine noch größere Transparenz bei der Auftragsvergabe in Thüringen erreicht werden, betont der IHK-Hauptgeschäftsführer.
Autor: redEine verbindliche Präqualifizierung von auftragsunabhängigen Nachweisen durch die Thüringer Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern könnte hier Abhilfe schaffen, erklärt Gerald Grusser, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt. Nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen werde dem ausschreibungswilligen Unternehmen ein Zertifikat mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt, das anstatt der Einzelnachweise dem Angebot beiliegt.
Die Präqualifizierung ist ein wirksames Mittel zur Entbürokratisierung von Vergabeprozessen und sollte noch stärker als bisher eingesetzt werden. Außerdem führt dies zu einer enormen Zeit- und Kostenersparnis und stellt somit einen Vorteil sowohl für die öffentliche Hand als auch die Firmen dar, so Grusser. Er fordert deshalb die Zusammenfassung der drei bisher einzeln geltenden Richtlinien (Vergabe-Mittelstandsrichtlinie, Richtlinie zur Vergabe öffentlicher Aufträge, Richtlinie über die Zubenennung von Unternehmen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge).
Zudem sollten die Vergabestellen der öffentlichen Hand angehalten werden, die ausgestellten Zertifikate der Thüringer Kammern im Rahmen der
Präqualifizierung verpflichtend zu akzeptieren. Im Ergebnis müsse eine praxistaugliche Thüringer Vergaberichtlinie entstehen, die nicht kleine und mittelständische Firmen von der Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen abhält.
Ein weiterer Schritt zum Bürokratieabbau ist auch die Thüringer Vergabeplattform. Diese erfreut sich immer größeren Interesses und hat sich zu einem wichtigen Kriterium für die Mittelstandsfreundlichkeit bei der öffentlichen Auftragsvergabe in Thüringen entwickelt, unterstreicht der IHK-Chef. Gerade die Thüringer Kammern hätten in zahlreichen Stellungnahmen immer wieder eine kostenfreie Ausschreibungs- und Rechercheplattform in Thüringen eingefordert.
Allerdings ist zu bemängeln, dass gerade kommunale Auftraggeber diese Plattform bislang nur in geringem Maße nutzen, kritisiert Grusser. Grund hierfür wäre eine Vorschrift im Thüringer Vergabegesetz. Danach sind nur staatliche Auftraggeber wie Landesbehörden verpflichtet, öffentliche Ausschreibungen auf dem Thüringer Vergabeportal anzukündigen. Für Kommunen besteht diese Verpflichtung nicht.
Um dem Vergabeportal langfristig mehr Schlagkraft zu verleihen und dem Aufwand zur Suche nach Ausschreibungen für die Unternehmen zu minimieren, wäre eine Veröffentlichungspflicht aller Vergabestellen, auch der Kommunen notwendig. Damit könnte künftig eine noch größere Transparenz bei der Auftragsvergabe in Thüringen erreicht werden, betont der IHK-Hauptgeschäftsführer.
