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Neues aus Berlin (100)

Montag, 01. Juli 2013, 19:59 Uhr
Im Rahmen unserer Reihe Berichte der Bundestagmitglieder unserer Region äußert sich das Mitglied des Bundestags, Johannes Selle (CDU) zum Thema : Werbeanrufe und fordert Telefonwerbern und Abmahnern Geschäftsmodell entziehen

Das Geschäftsmodell mit unerwünschten Werbeanrufen, übertriebenen Abmahnungen sowie aufdringlichen Inkassounternehmen ist ein Ärgernis geworden. Der Bundestag beschloss: Werbeanrufe können mit einem auf 300.000 Euro festgelegten, verschärften Bußgeld belegt werden. Der Einsatz von automatischen Anrufmaschinen ist verboten und wird nun bußgeldbewehrt. Gewinnspieldienste können nicht mehr telefonisch abgeschlossen werden.

Die Erstattungsfähigkeit von Anwaltsgebühren im Urheberrecht wird bei Abmahnungen gegenüber Privatpersonen auf einen Regelstreitwert von 1.000 Euro begrenzt. Das führt dazu, dass Verbrauchern nicht mehr als 155 Euro an Anwaltskosten in Rechnung gestellt werden dürfen. Zu Unrecht bzw. missbräuchlich Abgemahnte haben künftig einen Schadensersatzanspruch.

Die behördliche Aufsicht über Inkassounternehmen wird verschärft, ihre Befugnisse beschränkt.
Rechte des Schuldners gegenüber den Inkassounternehmen werden gestärkt. So muss dieses offenlegen, für wen es tätig wird, worauf die Forderung beruht und wie sich die Inkassokosten berechnen.

Wahlkreisbüro Johannes Selle
Autor: khh

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