Gentechnik im Kyffhäuserkreis
Freitag, 05. Juli 2013, 10:26 Uhr
Am Mittwoch gab es einen Antrag der Kreistagsfraktion SPD/ DIE GRÜNEN, der sich mit diesem Thema befasste. Hier die Einzelheiten.
Kein Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) auf landwirtschaftlich und
forstwirtschaftlich genutzten Flächen im Kyffhäuserkreis, so der Antrag
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt:
1. Für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen, die sich in der Verwaltung des Landkreises befinden (sog. Weiße Flächen), wird in neu abzuschließende Pacht oder Nutzungsverträge ein Passus eingearbeitet, der die Nutzung von gentechnisch veränderten Organismen auf diesen Flächen untersagt.
2. Die Flächen dürfen nur an Pächter bzw. Nutzer abgegeben werden, die für den Zeitraum der beabsichtigten Pacht bzw. Nutzung im gesamten Betrieb keine gentechnisch veränderten Organismen einsetzen. Dies ist im Pacht- bzw. Nutzungsvertrag festzuhalten.
3. Der Landkreis wird seiner Vorbildfunktion gerecht und tritt dem ,,,Aktionsbündnis für eine gentechnikfreie Landwirtschaft in Thüringen bei.
4. Der Kreistag richtet mit seinem Beschluss einen Appell an alle Städte und Gemeinden im Landkreis, sich gegen den Einsatz von GVO auf ihren land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen auszusprechen. Ferner fordert er die Städte und Gemeinden auf seinem Beispiel zu folgen und dem ,,Aktionsbündnis für eine gentechnikfreie Landwirtschaft in Thüringen' beizutreten.
Auf Antrag der CDU-Fraktion wurde der Beschlussvorschlag zur Prüfung an die Ausschüsse weitergeleitet, was von der SPD/Grüne- Fraktion akzeptiert wurde, so dass es zu keiner Abstimmung darüber kam.
Autor: khhKein Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) auf landwirtschaftlich und
forstwirtschaftlich genutzten Flächen im Kyffhäuserkreis, so der Antrag
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt:
1. Für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen, die sich in der Verwaltung des Landkreises befinden (sog. Weiße Flächen), wird in neu abzuschließende Pacht oder Nutzungsverträge ein Passus eingearbeitet, der die Nutzung von gentechnisch veränderten Organismen auf diesen Flächen untersagt.
2. Die Flächen dürfen nur an Pächter bzw. Nutzer abgegeben werden, die für den Zeitraum der beabsichtigten Pacht bzw. Nutzung im gesamten Betrieb keine gentechnisch veränderten Organismen einsetzen. Dies ist im Pacht- bzw. Nutzungsvertrag festzuhalten.
3. Der Landkreis wird seiner Vorbildfunktion gerecht und tritt dem ,,,Aktionsbündnis für eine gentechnikfreie Landwirtschaft in Thüringen bei.
4. Der Kreistag richtet mit seinem Beschluss einen Appell an alle Städte und Gemeinden im Landkreis, sich gegen den Einsatz von GVO auf ihren land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen auszusprechen. Ferner fordert er die Städte und Gemeinden auf seinem Beispiel zu folgen und dem ,,Aktionsbündnis für eine gentechnikfreie Landwirtschaft in Thüringen' beizutreten.
Auf Antrag der CDU-Fraktion wurde der Beschlussvorschlag zur Prüfung an die Ausschüsse weitergeleitet, was von der SPD/Grüne- Fraktion akzeptiert wurde, so dass es zu keiner Abstimmung darüber kam.
