Ohne Netzzugang
Mittwoch, 21. August 2013, 09:40 Uhr
Seit dem 12. August verweigert die TEN Thüringer Energienetze GmbH einem Stromanbieter den Netzzugang. Zu den Hintergründen der Verweigerung ist bislang nichts bekannt, so die Erfurter Verbraucherzentrale...
Auch wenn Care Energy-Kunden auf Grund des fehlenden Netzzugangs nicht mehr von Care Energy mit Strom beliefert werden können, geht das Licht nicht aus. Betroffene Verbraucher werden nun seit dem 12. August im Rahmen der Ersatzversorgung durch den örtlich zuständigen Grundversorger der Thüringer Energie AG mit Strom versorgt.
Um sich rechtlich abzusichern, sollten Stromkunden der Care Energy ihren Vertragspartner jetzt vorsorglich auffordern, ihnen die weitere Belieferung kurzfristig schriftlich zu bestätigen, bevor sie kündigen. Erhalten sie diese Bestätigung nicht, haben sie nach Auffassung der Verbraucherzentrale Thüringen ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund.
Kommt keine Bestätigung innerhalb der gesetzten Frist, ist der Vertrag beendet und die Verbraucher können bei der Thüringer Energie AG in einen günstigeren Tarif wechseln oder sich einen neuen Anbieter suchen. Die Kündigung gilt, selbst wenn der frühere Stromanbieter später doch wieder liefern kann.
In einem Musterbrief, der in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale erhältlich ist, sind Aufforderung und Kündigungserklärung enthalten.
Alle betroffenen Kunden von Care Energy , sollten den aktuellen Zählerstand ablesen und die Daten der TEN Thüringer Energienetz GmbH, der Thüringer Energie AG und Care Energy mitteilen. Bei Fragen können sich Verbraucher an die Verbraucherzentrale Thüringen wenden, um sich beraten zu lassen.
Autor: redAuch wenn Care Energy-Kunden auf Grund des fehlenden Netzzugangs nicht mehr von Care Energy mit Strom beliefert werden können, geht das Licht nicht aus. Betroffene Verbraucher werden nun seit dem 12. August im Rahmen der Ersatzversorgung durch den örtlich zuständigen Grundversorger der Thüringer Energie AG mit Strom versorgt.
Um sich rechtlich abzusichern, sollten Stromkunden der Care Energy ihren Vertragspartner jetzt vorsorglich auffordern, ihnen die weitere Belieferung kurzfristig schriftlich zu bestätigen, bevor sie kündigen. Erhalten sie diese Bestätigung nicht, haben sie nach Auffassung der Verbraucherzentrale Thüringen ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund.
Kommt keine Bestätigung innerhalb der gesetzten Frist, ist der Vertrag beendet und die Verbraucher können bei der Thüringer Energie AG in einen günstigeren Tarif wechseln oder sich einen neuen Anbieter suchen. Die Kündigung gilt, selbst wenn der frühere Stromanbieter später doch wieder liefern kann.
In einem Musterbrief, der in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale erhältlich ist, sind Aufforderung und Kündigungserklärung enthalten.
Alle betroffenen Kunden von Care Energy , sollten den aktuellen Zählerstand ablesen und die Daten der TEN Thüringer Energienetz GmbH, der Thüringer Energie AG und Care Energy mitteilen. Bei Fragen können sich Verbraucher an die Verbraucherzentrale Thüringen wenden, um sich beraten zu lassen.
