Ärger kontra Aufwand
Donnerstag, 22. August 2013, 17:16 Uhr
Im Rahmen seines Wahlchecks zur Bundestagswahl www.verbraucher-entscheiden.de hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Verbraucher zu ihren Erfahrungen mit den Kosten ihres Girokontos und zu etwaigen Kontowechseln befragt. Und das ist das Ergebnis...
18 Prozent der Befragten gaben an, wegen der Entgelte schon mindestens einmal das Konto gewechselt zu haben. Ein knappes Drittel der Verbraucher, die bislang bei ihrer Bank geblieben sind, hat sich über die Konditionen ihrer Bank geärgert, allerdings war ihnen ein Wechsel bislang zu aufwändig.
Viele Verbraucher scheuen den Wechsel: Immerhin müssen zahlreiche Vertragspartner über den Kontowechsel vor allem bei Lastschrifteinzug informiert werden, und an den Kontoverträgen können weitere Leistungen wie Karten oder Tagesgeldkonten hängen. Dies zeigt, der Wettbewerb und damit ein Preisdruck funktionieren in diesem Bereich nicht.
Bei den Nichtwechslern gehen 43 Prozent davon aus, dass es keine großen Unterschiede zu anderen Anbietern gebe. Diese Einschätzung deckt sich nicht mit der Marktwirklichkeit – die Kontokonditionen unterscheiden sich sogar erheblich. Der Grund für diese verzerrte Markteinschätzung dürfte in den sehr komplexen und wenig vergleichbaren Kontovertragsmodellen liegen.
Die Wechselbereitschaft und damit mehr Wettbewerb im Markt ließen sich mit vergleichenden Informationen erhöhen. Das von Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner geforderte und im Wahlprogramm der CDU/CSU stehende Vergleichsportal für Bankenentgelte kann hierfür ein richtiger Schritt sein. Wie von der Ministerin gefordert, sollte ein solches Portal von einer unabhängigen Stelle betrieben werden. Nicht nur den Verbrauchern würde ein solches Portal helfen - die Erkenntnisse aus dieser Marktbeobachtung wären auch für die staatliche Aufsicht, die Politik und die Wissenschaft nützlich.
Bankenentgelte müssen aber auch von der Finanzaufsicht hinsichtlich ihrer Angemessenheit überprüft werden können. Die Verbraucherverbände können nur unzulässige Entgelte bekämpfen und solche, die so überhöht sind, dass sie dem Straftatbestand des Wuchers unterfallen.
Dazwischen gibt es zu viele Entgelte, die sich in ihrer nicht marktgerechten Höhe sowohl der Kontrolle durch die Justiz als auch dem Wettbewerbsdruck entziehen. Die Finanzaufsicht muss mit geeigneten Eingriffsbefugnissen in der Lage sein, solche Entgelte nötigenfalls zu regulieren.
Autor: red18 Prozent der Befragten gaben an, wegen der Entgelte schon mindestens einmal das Konto gewechselt zu haben. Ein knappes Drittel der Verbraucher, die bislang bei ihrer Bank geblieben sind, hat sich über die Konditionen ihrer Bank geärgert, allerdings war ihnen ein Wechsel bislang zu aufwändig.
Viele Verbraucher scheuen den Wechsel: Immerhin müssen zahlreiche Vertragspartner über den Kontowechsel vor allem bei Lastschrifteinzug informiert werden, und an den Kontoverträgen können weitere Leistungen wie Karten oder Tagesgeldkonten hängen. Dies zeigt, der Wettbewerb und damit ein Preisdruck funktionieren in diesem Bereich nicht.
Bei den Nichtwechslern gehen 43 Prozent davon aus, dass es keine großen Unterschiede zu anderen Anbietern gebe. Diese Einschätzung deckt sich nicht mit der Marktwirklichkeit – die Kontokonditionen unterscheiden sich sogar erheblich. Der Grund für diese verzerrte Markteinschätzung dürfte in den sehr komplexen und wenig vergleichbaren Kontovertragsmodellen liegen.
Die Wechselbereitschaft und damit mehr Wettbewerb im Markt ließen sich mit vergleichenden Informationen erhöhen. Das von Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner geforderte und im Wahlprogramm der CDU/CSU stehende Vergleichsportal für Bankenentgelte kann hierfür ein richtiger Schritt sein. Wie von der Ministerin gefordert, sollte ein solches Portal von einer unabhängigen Stelle betrieben werden. Nicht nur den Verbrauchern würde ein solches Portal helfen - die Erkenntnisse aus dieser Marktbeobachtung wären auch für die staatliche Aufsicht, die Politik und die Wissenschaft nützlich.
Bankenentgelte müssen aber auch von der Finanzaufsicht hinsichtlich ihrer Angemessenheit überprüft werden können. Die Verbraucherverbände können nur unzulässige Entgelte bekämpfen und solche, die so überhöht sind, dass sie dem Straftatbestand des Wuchers unterfallen.
Dazwischen gibt es zu viele Entgelte, die sich in ihrer nicht marktgerechten Höhe sowohl der Kontrolle durch die Justiz als auch dem Wettbewerbsdruck entziehen. Die Finanzaufsicht muss mit geeigneten Eingriffsbefugnissen in der Lage sein, solche Entgelte nötigenfalls zu regulieren.

