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Mehr Geld für Kinderschutz

Montag, 26. August 2013, 19:16 Uhr
Eine Empfehlung für den Kreisausschuss über ein außerplanmäßige Einnahmen und Ausgaben 2013 gab es heute im Jugendhilfeauschuss. Hier kn mit den Einzelheiten.

Auf der Grundlage der Thüringer Richtlinie "Landesprogramm Kinderschutz" empfahl der Jugenhilfeausschuss einstimmig die außerplanmäßigen Einnahmen und Ausgaben von insgesamt 78.438,00 € zur Umsetzung des Thüringer Landesprogramms Kinderschutz im Kyffhäuserkreis.


Aus der Begründung der Vorlage
Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit informierte die Jugendamts-Leiter/ -innen im am 14. Juni 2013 über zusätzliche Mittel des Freistaates Thüringen zum Kinderschutz und frühe Hilfen. Erst Mitte Juli 2013 erhielten die Jugendämter genaue Informationen über die Höhe der Förderung, den Inhalt der Richtlinie und die Antragsformulare.

Die Richtlinie soll rückwirkend zum 01.07.2013 in Kraft treten. Sie ist momentan befristet bis zum 30.06.2016. Vorsorglich hat das Jugendamt Kyffhäuserkreis den vorzeitigen Maßnahmebeginn für dieses Jahr beantragt und zum 01.08.2013 genehmigt bekommen.

Förderfähig über die Richtlinie Kinderschutz des Freistaates Thüringen sind folgende Inhalte:
- Netzwerke für Frühe Hilfen und Kinderschutz
- Qualitätsentwicklung im Bereich der Frühen Hilfen und des Kinderschutzes
- Fortbildungsinitiative Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

Zuwendungsempfänger sind ausschließlich die Landkreise und kreisfreien Städte.
Die hier bereit gestellten Landesmittel müssen nach Verkündung der Richtlinie und Bescheiderteilung durch das TMSFG bis zum Jahresende vollumfänglich eingesetzt werden. Eine Mittelübernahme in das nächste Haushaltsjahr ist nicht möglich.

Die Verwaltung des Jugend- und Sozialamtes hat sich auf folgende Punkte festgelegt:
1. Ausgestaltung und Verfahrensweg der Entwicklungspsychologischen Beratung (Netzwerkgedanke) im Kyffhäuserkreis
2. Refinanzierung der Personalkosten für die eingesetzte insoweit erfahrene Fachkraft für den Kinderschutz sowie deren Ausstattung
3. 0,125 VbE für die Verwaltung der Kindeswohlgefährdungen/ Organisation Hausbesuchsprogramm/ Koordinierung verfehlte Früherkennungsuntersuchungen
4. 0,5 VbE für einen „Qualitätsmanager“ und dessen Fortbildung sowie Ausstattung
5. Fortbildungen für Kita, HzE, MGH, Tagesmütter und Beratungsstellen und allgemeine Fortbildungen zum Kinderschutz und Frühe Hilfen
6. Spezielle Fortbildungen für Fachkräfte aus der Gesundheitshilfe
7. „Projekte“ im Kyffhäuserk


Die Mittel, das wurde klargestellt, beziehen sich auf die Förderung der Netzwerkarbeit und sind nicht für bestimmte Einzelprojekte oder Maßnahmen gedacht. Auch muss man berücksichtigen, dass es im nächsten Jahr nur noch rund 41.000 Euro geben wird, so Landrätin Antje Hochwind (SPD).

Autor: khh

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