298 Kommunen beteiligt
Sonntag, 01. September 2013, 07:11 Uhr
Nachdem das fünfte Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2013 an den Thüringer Landtag überwiesen wurde, zieht Thüringens Innenminister Jörg Geibert Bilanz...
Seit Beginn der Legislaturperiode im September 2009 wurden bisher fünf Gesetzentwürfe zu freiwilligen Neugliederungen und fünf Rechtsverordnungen zur Änderung von Kreisgrenzen bzw. zur Änderung von Verwaltungsgemeinschaften durch das Thüringer Innenministerium erarbeitet.
An den gesetzlichen Neugliederungsmaßnahmen waren einschließlich des aktuell dem Thüringer Landtag vorliegenden Gesetzentwurfs insgesamt 298 Städte und Gemeinden beteiligt. Dabei wurden 18 Verwaltungsgemeinschaften und 118 Gemeinden aufgelöst. 40 Gemeinden wurden in andere Gemeinden eingegliedert. Zwei Verwaltungsgemeinschaften, sieben Gemeinden und zwölf Landgemeinden wurden neu gebildet. Elf Verwaltungsgemeinschaften wurden um insgesamt 13 Gemeinden erweitert.
In wenigen schwierigen Fällen, wie dem 2011 beantragten Zusammenschluss der Gemeinden Schweina und Steinbach (Wartburgkreis) oder der Auflösung der Gemeinde Vogtländisches Oberland 2012, führten Gespräche mit den Beteiligten letztlich zu einem strukturell sinnvollen Ergebnis. Die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft Leubatal aufgrund finanzieller Schwierigkeiten ist Thema des aktuell dem Landtag vorliegenden Gesetzentwurfs vom 3. Juli 2013.
Rückblickend auf die vergangenen vier Jahre und im Vergleich zum Jahr 1990 haben sich die kommunalen Strukturen weiter verbessert. Die Landkreise wurden von 35 auf 17 ebenso reduziert wie die Zahl derkreisangehörigen Gemeinden. Am 3. Oktober 1990 gab es in Thüringen 1.702 Gemeinden, am 31. Dezember 2012 nur noch 872. Eigenständig blieben seit dem 119 Gemeinden. 41 Prozent der Einwohner leben in Gemeinden mit weniger als 500 Einwohnern. 17 Prozent der Einwohner leben in Kommunen mit mehr als 3.000 Einwohnern, bzw. 83 Prozent weniger als 3.000 Einwohner.
Bei den kreisfreien Städten erreichen nur Jena und Erfurt eine sechsstellige Einwohnerzahl. Trotz aller Strukturveränderungen in den vergangenen Jahren sind die kommunalen Strukturen in Thüringen noch zu kleinteilig, resümierte Minister Geibert. Das Spannungsfeld zwischen der verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltung und der notwendigen Steigerung der Leistungs- und Verwaltungskraft stellt auch zukünftig die Städte und Gemeinden vor hohe
Herausforderungen, umschreibt Geibert die Probleme der
Gebietskörperschaften. Die Lösung sieht der Minister in der weiteren Bündelung von Verwaltungskompetenz sowie der materiellen und finanziellen Ressourcen.
Die Anforderungen an eine leistungsfähige Verwaltung sind stetig gestiegen. Insbesondere im Bereich der Daseinsvorsorge sind die Erwartungen der Bürger sehr hoch. Diese können aber nur durch leistungsfähige Strukturen und eine ausreichend spezialisierte Verwaltung erfüllt werden. Erst ab höheren Einwohnerzahlen ist dies möglich. Gerade in kleinen Gemeinden kann spezialisiertes Fachpersonal und Technik oft weder finanziert noch effektiv eingesetzt werden.
Kommunale Verwaltungsstrukturen können grundsätzlich nur die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die Entwicklung zukunftsfähiger Strukturen schaffen, so der Minister. Ich werde auch weiterhin den Gemeinden in diesem zukunftsorientierten Neugliederungsprozessen zur Verfügung stehen, denn nicht zuletzt haben der Wille der Gemeinden, die intensive Beratungstätigkeit und Moderation meines Hauses sowie die im Zeitraum von 2006 bis 2011 geflossenen Zuweisungen in Höhe von insgesamt rund 28,5 Millionen. Euro die kommunale
Struktur erheblich verbessert, bemerkte Geibert.
Autor: redSeit Beginn der Legislaturperiode im September 2009 wurden bisher fünf Gesetzentwürfe zu freiwilligen Neugliederungen und fünf Rechtsverordnungen zur Änderung von Kreisgrenzen bzw. zur Änderung von Verwaltungsgemeinschaften durch das Thüringer Innenministerium erarbeitet.
An den gesetzlichen Neugliederungsmaßnahmen waren einschließlich des aktuell dem Thüringer Landtag vorliegenden Gesetzentwurfs insgesamt 298 Städte und Gemeinden beteiligt. Dabei wurden 18 Verwaltungsgemeinschaften und 118 Gemeinden aufgelöst. 40 Gemeinden wurden in andere Gemeinden eingegliedert. Zwei Verwaltungsgemeinschaften, sieben Gemeinden und zwölf Landgemeinden wurden neu gebildet. Elf Verwaltungsgemeinschaften wurden um insgesamt 13 Gemeinden erweitert.
In wenigen schwierigen Fällen, wie dem 2011 beantragten Zusammenschluss der Gemeinden Schweina und Steinbach (Wartburgkreis) oder der Auflösung der Gemeinde Vogtländisches Oberland 2012, führten Gespräche mit den Beteiligten letztlich zu einem strukturell sinnvollen Ergebnis. Die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft Leubatal aufgrund finanzieller Schwierigkeiten ist Thema des aktuell dem Landtag vorliegenden Gesetzentwurfs vom 3. Juli 2013.
Rückblickend auf die vergangenen vier Jahre und im Vergleich zum Jahr 1990 haben sich die kommunalen Strukturen weiter verbessert. Die Landkreise wurden von 35 auf 17 ebenso reduziert wie die Zahl derkreisangehörigen Gemeinden. Am 3. Oktober 1990 gab es in Thüringen 1.702 Gemeinden, am 31. Dezember 2012 nur noch 872. Eigenständig blieben seit dem 119 Gemeinden. 41 Prozent der Einwohner leben in Gemeinden mit weniger als 500 Einwohnern. 17 Prozent der Einwohner leben in Kommunen mit mehr als 3.000 Einwohnern, bzw. 83 Prozent weniger als 3.000 Einwohner.
Bei den kreisfreien Städten erreichen nur Jena und Erfurt eine sechsstellige Einwohnerzahl. Trotz aller Strukturveränderungen in den vergangenen Jahren sind die kommunalen Strukturen in Thüringen noch zu kleinteilig, resümierte Minister Geibert. Das Spannungsfeld zwischen der verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltung und der notwendigen Steigerung der Leistungs- und Verwaltungskraft stellt auch zukünftig die Städte und Gemeinden vor hohe
Herausforderungen, umschreibt Geibert die Probleme der
Gebietskörperschaften. Die Lösung sieht der Minister in der weiteren Bündelung von Verwaltungskompetenz sowie der materiellen und finanziellen Ressourcen.
Die Anforderungen an eine leistungsfähige Verwaltung sind stetig gestiegen. Insbesondere im Bereich der Daseinsvorsorge sind die Erwartungen der Bürger sehr hoch. Diese können aber nur durch leistungsfähige Strukturen und eine ausreichend spezialisierte Verwaltung erfüllt werden. Erst ab höheren Einwohnerzahlen ist dies möglich. Gerade in kleinen Gemeinden kann spezialisiertes Fachpersonal und Technik oft weder finanziert noch effektiv eingesetzt werden.
Kommunale Verwaltungsstrukturen können grundsätzlich nur die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die Entwicklung zukunftsfähiger Strukturen schaffen, so der Minister. Ich werde auch weiterhin den Gemeinden in diesem zukunftsorientierten Neugliederungsprozessen zur Verfügung stehen, denn nicht zuletzt haben der Wille der Gemeinden, die intensive Beratungstätigkeit und Moderation meines Hauses sowie die im Zeitraum von 2006 bis 2011 geflossenen Zuweisungen in Höhe von insgesamt rund 28,5 Millionen. Euro die kommunale
Struktur erheblich verbessert, bemerkte Geibert.
