kn in Kürze
Mittwoch, 25. September 2013, 13:11 Uhr
Am Freitag gibt es in der Bebrastraße von Sondershausen eine Umleitung und das Landratsamt Kyffhäuserkreis gibt einen Hinweis der Elterngeldstelle weiter.
Kurzzeitige Umleitung in der Bebrastraße
Am Freitag, dem 27. September 2013 wird es im Bereich der Sondershäuser Bebrastraße an der Kreuzung Ferdinand-Schlufter-Straße / Langestraße in der Zeit von 8.30 Uhr bis ca. 10.00 Uhr aufgrund einer Gedenkveranstaltung (Verlegung der Stolpersteine zum Gedenken an die Familien Kaufmann und Schoenlank) zu Verkehrsbeeinträchtigungen kommen. Der Verkehr wird durch Polizeibeamte kurzzeitig umgeleitet. Die Verkehrsteilnehmer werden um Beachtung gebeten.
Hinweis der Elterngeldstelle des Kyffhäuserkreises
Das Jugend- und Sozialamt des Kyffhäuserkreises informiert, dass im Anschluss an das Elterngeld für Geburten ab dem 01.08.2012 Betreuungsgeld, für Kinder, die nicht öffentlich betreut werden, für maximal 22 Monate beantragt werden kann.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Elterngeldstelle des Landratsamtes des Kyffhäuserkreises unter folgenden Telefonnummern zur Verfügung:
03632 / 741 – 632 und
03632 / 741 – 634.
Autor: khhKurzzeitige Umleitung in der Bebrastraße
Am Freitag, dem 27. September 2013 wird es im Bereich der Sondershäuser Bebrastraße an der Kreuzung Ferdinand-Schlufter-Straße / Langestraße in der Zeit von 8.30 Uhr bis ca. 10.00 Uhr aufgrund einer Gedenkveranstaltung (Verlegung der Stolpersteine zum Gedenken an die Familien Kaufmann und Schoenlank) zu Verkehrsbeeinträchtigungen kommen. Der Verkehr wird durch Polizeibeamte kurzzeitig umgeleitet. Die Verkehrsteilnehmer werden um Beachtung gebeten.
Hinweis der Elterngeldstelle des Kyffhäuserkreises
Das Jugend- und Sozialamt des Kyffhäuserkreises informiert, dass im Anschluss an das Elterngeld für Geburten ab dem 01.08.2012 Betreuungsgeld, für Kinder, die nicht öffentlich betreut werden, für maximal 22 Monate beantragt werden kann.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Elterngeldstelle des Landratsamtes des Kyffhäuserkreises unter folgenden Telefonnummern zur Verfügung:
03632 / 741 – 632 und
03632 / 741 – 634.
