Verfahren gegen Jendricke eingestellt (Update)
Donnerstag, 26. September 2013, 17:31 Uhr
Das Ermittlungsverfahren gegen Bürgermeister Matthias Jendricke (SPD) ist eingestellt. Erste Informationen in Ihren Nordthüringer Online-Zeitungen...
Eingestellt wird das Ermittlungsverfahren wegen sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen gemäß Paragraph 179, Absatz 6 StGB.
Die Einstellung erfolgte auf Grundlage des Paragraphen 170 der Strafprozessordnung. Dort steht: (1) Bieten die Ermittlungen genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht.
(2) Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Hiervon setzt sie den Beschuldigten in Kenntnis, wenn er als solcher vernommen worden ist oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war; dasselbe gilt, wenn er um einen Bescheid gebeten hat oder wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist.
Gegen Matthias Jendricke war seit dem 21. März dieses Jahres ermittelt worden. Erst wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen. Der Vorwurf der Vergewaltigung wurde im Laufe des Verfahrens fallen gelassen.
Autor: redEingestellt wird das Ermittlungsverfahren wegen sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen gemäß Paragraph 179, Absatz 6 StGB.
Die Einstellung erfolgte auf Grundlage des Paragraphen 170 der Strafprozessordnung. Dort steht: (1) Bieten die Ermittlungen genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht.
(2) Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Hiervon setzt sie den Beschuldigten in Kenntnis, wenn er als solcher vernommen worden ist oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war; dasselbe gilt, wenn er um einen Bescheid gebeten hat oder wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist.
Gegen Matthias Jendricke war seit dem 21. März dieses Jahres ermittelt worden. Erst wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen. Der Vorwurf der Vergewaltigung wurde im Laufe des Verfahrens fallen gelassen.
