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Aus dem Kreisausschuss (1)

Mittwoch, 23. Oktober 2013, 16:14 Uhr
Am heutigen Nachmittag findet die Sitzung des Kreisausschusses der Kreistages Kyffhäuserkreis statt. Hier die erste Meldung zum Thema "Familiengerechte Kommune"...

Dieses Thema wird immer wichtiger, besonders im Rahmen der Frage Standortsicherung, so Landrätin Antje Hochwind (SPD) zu Beginn. Es liegt eine Empfehlung aus dem Jugendhilfeausschuss vor. Wesentliche Diskussionen gab es nicht,

Beschluss über die Durchführung des Auditierungsprozesses "Familiengerechte Kommune"


Der Kreisausschuss empfahl einstimmig dem Kreistag folgendes zu beschließen:

Im Zeitraum 2013 bis 2014 wird das Audit für Familiengerechte Kommunen in Kooperation mit dem Verein „Familiengerechte Kommune e.V.“ durchgeführt. Zu diesem Zweck

1. wird zwischen dem Verein „Familiengerechte Kommune e.V.“ und dem Landratsamt Kyffhäuserkreis ein Vertrag zur Auditierung geschlossen,

2. werden die dafür notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung gestellt,

3. wird der Prozess durch Politik und Verwaltung inhaltlich getragen und aktiv unterstützt.


Aus der Begründung der Landrätin:

Am 24.01.2013 wurde ein Interessenbekundungsverfahren zur Beteiligung am „Audit Familiengerechte Kommune“ vom Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit und Familie in Kooperation mit der Stiftung Familiensinn mit Bewerbungsfrist Ende März 2013 ausgeschrieben. Die Verwaltung des Jugend- und Sozialamtes hat sich mit einem Antrag an diesem Verfahren vorerst beteiligt, da das Vorhaben auch gut in die geplante Imagekampagne des Kyffhäuserkreises in Zusammenarbeit mit dem Thüringer Wirtschaftsministerium paßt.

Der Kyffhäuserkreis bekam gemeinsam mit der Stadt Bad Frankenhausen den Zuschlag für dieses Projekt. Die Kosten sind abhängig von der Größe (Einwohnerzahl) des Landkreises und belaufen sich auf 27.000 €. Davon waren 15.000 € Landes- und 12.000 € Eigenmittel vorgesehen. In mehreren Verhandlungen mit dem Land konnte erreicht werden, dass die Summe der Eigenmittel von der Stiftung Familiensinn in voller Höhe getragen werden, sodass der Kyffhäuserkreis lediglich den ohnehin schon vorhandenen Personaleinsatz dazu steuert.

Im Ergebnis von Recherchen und Gesprächen in den letzten Wochen wird dem Jugendhilfeausschuss empfohlen, das „Audit Familiengerechte Kommune“ in Kooperation mit dem Verein „Familiengerechte Kommune e.V.“ durchzuführen, das aus einer Initiative der Bertelsmann Stiftung, der berufundfamilie GmbH sowie des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein- Westfalen entstanden ist.



1. Ziele des Kyffhäuserkreises

Das Landratsamt Kyffhäuserkreis wird, unterstützt durch das „Audit Familiengerechte Kommune“, konkrete Maßnahmen initiieren und fördern, um die Ziele:

Ausbau eines lokalen Bündnisses für Familie im Kyffhäuserkreis
Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Ausbau leistungsfähiger und bedarfsgerechter Strukturen und Angebote vor Ort für Familien

umzusetzen bzw. zu unterstützen.

2. Das Audit

Das „Audit Familiengerechte Kommune“ ist ein Führungsinstrument, das Kommunen auf dem Weg zu einer strategischen und gemeinsam getragenen Familienorientierung unterstützt und alle Beteiligten mitnimmt. Dabei steht im Focus das Ziel, durch verbindliche Vereinbarungen Familiengerechtigkeit für die Einwohner/ -innen des Kyffhäuserkreises spürbar zu machen und den Kreis im Hinblick auf Familienfreundlichkeit zu profilieren.

Das Audit läuft nach einem vorgegebenen Verfahren ab, das in einem Handbuch für teilnehmende Kommunen ausführlich beschrieben ist.

In der 1.Phase, die ca. 3 Monate in Anspruch nimmt, wird der Auditfragebogen ausgefüllt. Dieser Fragebogen gibt Auskunft über

quantitative Basisdaten in Form zahlenmäßig messbarer Indikatoren
qualitative Informationen, die zu den unterschiedlichen Handlungsfeldern der Kommune Aufschluss geben
externe, d.h. demografische und sozialstrukturelle Rahmenbedingungen und
interne, d.h. organisatorische und politische Merkmale der Kommune.

Unterstützt durch den Auditor werden aus 6 Handlungsfeldern in einem Strategieworkshop mit Vertretern aus Politik und Verwaltung die Handlungsfelder, Schwerpunkte und strategische Ziele entwickelt und abgesteckt.

Die Handlungsfelder umfassen

1) Steuerung, Vernetzung und Nachhaltigkeit
2) Familie und Arbeitswelt, Betreuung
3) Bildung und Erziehung
4) Beratung und Unterstützung
5) Wohnumfeld und Lebensqualität
6) Senioren und Generationen.

Die 2. Phase steht im Zeichen der Beteiligung. Durch unterschiedliche Beteiligungsformen werden die Akteure, die für und mit Familien aktiv sind, die Handlungsfelder und Ziele besprechen, konkretisieren, ggf. verändern, eventuell bereits mit ersten Planungen untersetzen und diese in den Zielgruppen rückkoppeln. Dies ist eine sehr arbeitsintensive Phase, die ca. 6 Monate dauert. Die Verantwortung für die Vorbereitung, Organisation und Durchführung der Beteiligungsprozesse liegt bei der Projektleitung.

Im Zielvereinbarungsworkshop, Kernstück der Phase 3 (auch hier wird von ca. 3 Monaten ausgegangen), werden vor dem Hintergrund der Beteiligungsphase und aktueller Entwicklungen die Ziele durch Politik und Verwaltung beraten, bewertet, aufeinander abgestimmt, auf die Realisierbarkeit hin überprüft, Prioritäten gesetzt sowie die Budgetplanung vorgenommen.

In der 4. Phase wird der Prozess des 1. Jahres durch den Auditor evaluiert und durch ein unabhängiges Expertengremium auf der Grundlage dieser Evaluation und der vorhandenen Prozessdokumentation geprüft.

Das Expertengremium setzt sich zusammen aus dem Vorstand des Vereins „Familiengerechte Kommune e.V.“ und kommunalen Experten. Die Mitglieder des Vereins „Familiengerechte Kommune e.V.“ sind hauptamtlich in der Bertelsmann Stiftung, an der Ruhr-Universität Bochum, im Informations- und Qualifizierungszentrum des Landes NRW, bei der Faktor Familie GmbH und der Herbert-Quandt Stiftung tätig. Der Verein ist gemeinnützig. Die kommunalen Experten haben den Auditierungsprozess erfolgreich absolviert.

Bei der Zertifizierung geht es nicht um die Frage, welche Angebote und Strukturen für Familien vorhanden sind, sondern darum, in welcher Qualität die Phasen des Auditierungsprozesses durchgeführt wurden. Der Kyffhäuserkreis erhält bei einem positiven Ergebnis der Prüfung das Zertifikat „Familiengerechte Kommune“, das öffentlich verliehen wird und für 3 Jahre gilt.

Die Phase 5 umfasst einen Zeitraum von 3 Jahren. Innerhalb dieser Zeit werden die Maßnahmen aus der Zielvereinbarung umgesetzt. Mittels regelmäßiger Berichte an den Jugendhilfeausschuss, jährlicher Berichte an den Auditor und durch einen nach 2 Jahren stattfindenden Bilanzworkshop wird der Stand der Maßnahmenumsetzung dargelegt und Zwischenbilanz gezogen. Innerhalb dieses 3-Jahres-Zeitraumes besteht die Möglichkeit, Ideen zu ergänzen oder Planungen zu verändern oder zu revidieren.


3. Der Vertrag

Der Vertrag zwischen dem Verein „Familiengerechte Kommune e.V.“ und dem Kyffhäuserkreis gemeinsam mit der Stadt Bad Frankenhausen ist keine Auftragsvergabe im klassischen Sinne. Die Partner fungieren nicht als Auftragnehmer und Auftraggeber. Vielmehr wird eine Kooperation über einen Zeitraum von ca. 4 Jahren vereinbart, die von dem Gedanken getragen ist, Politik nicht für, sondern mit Familien zu gestalten. Der Verein erbringt keine Dienstleitung, sondern unterstützt den Landkreis fachlich und methodisch dabei, die Auditierung in eigener Verantwortung zu steuern.

Dabei begleitet und unterstützt der Verein „Familiengerechte Kommune e.V.“. Er stellt das wissenschaftliche und fachlich- methodische Know-how sowie unterschiedlichste Informationen und Materialien zur Verfügung, führt Netzwerktreffen durch und prüft die Ergebnisse. Die Netzwerktreffen geben die Möglichkeit des Erfahrungsaustausches mit anderen Audit- Kommunen.

Der Verein stellt dem Kyffhäuserkreis einen Auditor zur Seite, der den Landkreis und den Projektleiter methodisch und fachlich unterstützt und bis zur Zertifizierung berät bzw. begleitet und als Ansprechpartner während des gesamten Prozesses zur Verfügung steht.

Die/Der durch den Verein zur Seite gestellten Auditorin / Auditor

führt der Kreis durch den Auditierungsprozess
schätzt den gesamten Prozess ein
unterstützt die Prozesssteuerung und gibt den Rahmen vor
berät
bereitet den Strategieworkshop (mit) vor und führt ihn durch
bereitet den Zielvereinbarungsworkshop (mit) vor und führt ihn durch
prüft die Zielvereinbarung in Hinblick auf Angemessenheit und Umsetzbarkeit der Ziele
ist Ansprechpartner während des gesamten Prozesses.

Mit dem Vertrag verpflichtet sich die Kommune, das Audit über den gesamten Zeitraum von 4 Jahren durchzuführen und die personellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen.

Der Projektleiter initiiert und koordiniert mit Unterstützung des Auditors und in regelmäßiger Abstimmung mit der Leitung des Jugend- und Sozialamtes den gesamten Prozess.
Mit der Projektleitung wird der Fachbereich Jugend- und Sozialamt beauftragt. Verantwortlich ist die strategische Jugend- und Sozialplanerin.
Autor: khh

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