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Aus dem Kreisausschuss (3)

Mittwoch, 23. Oktober 2013, 16:33 Uhr
Am heutigen Nachmittag findet die Sitzung des Kreisausschusses der Kreistages Kyffhäuserkreis statt. Hier die weitere Meldung, bei der es um Gentechnik geht...

Antrag der Kreistagsfraktion SPD/ DIE GRÜNEN: Kein Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) auf landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzten Flächen im Kyffhäuserkreis. Wesentliche Diskussionen gab es nicht.

Der Kreisausschuss empfahl mehrheitlich (eine Enthaltung) dem Kreistag folgendes zu beschließen:

1. Für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen, die sich in der Verwaltung des Landkreises befinden (sog. Weiße Flächen), wird in neu abzuschließende Pacht- oder Nutzungsverträge ein Passus eingearbeitet, der die Nutzung von gentechnisch veränderten Organismen auf diesen Flächen untersagt

2. Der Landkreis wird seiner Vorbildfunktion gerecht und tritt dem „Aktionsbündnis für eine gentechnikfreie Landwirtschaft in Thüringen“ bei.

3. Der Kreistag richtet mit seinem Beschluss einen Appell an alle Städte und Gemeinden im Landkreis, sich gegen den Einsatz von GVO auf ihren land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen auszusprechen. Ferner fordert er die Städte und Gemeinden auf seinem Beispiel zu folgen und dem „Aktionsbündnis für eine gentechnikfreie Landwirtschaft in Thüringen“ beizutreten.

Aus der Begründung:

Die 2009 im Koalitionsvertrag von CDU und SPD verankerte gentechnikfreie Bewirtschaftung der Flächen, die sich im Eigentum des Landes befinden, wurde mit dem Beschluss des Thüringer Landtages vom 17.06.2010 (Drucksache 5/1152) bestätigt. Mit dem Beitritt des Freistaates zum Europäischen Netzwerk gentechnikfreier Regionen Ende 2010 hat die Landesregierung darüber hinaus ein deutliches Zeichen für eine naturgemäße Land- und Forstwirtschaft gesetzt. Sie entspricht damit dem Wunsch der übergroßen Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher der Bundesrepublik Deutschland, die sich für gentechnikfreie Lebensmittel aussprechen.

In den letzten Jahren hat eine Vielzahl von Kommunen und Landkreise auf die drohenden Gefahren durch die Agrogentechnik für Umwelt und Gesundheit reagiert und die gentechnikfreie Bewirtschaftung ihrer Flächen in den Pachtverträgen verankert, darunter auch Thüringer Städte wie Weimar, Suhl, Waltershausen, Landkreis Gotha, Landkreis Saalfeld-Rudolstadt und Schmölln (siehe www.gentechnikfreie-regionen.de). Die politischen Entscheidungsträger in diesen Städten und Gemeinden sind damit ihrer Verantwortung gegenüber dem ihnen übertragenen Grund und Boden (Verschlechterungsverbot) gerecht geworden.

Der Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft, Umwelt, Tourismus und Infrastruktur hat in seiner Sitzung am 14.10.2013 folgendes zu diesem Antrag beraten:

Der im ursprünglichen Beschlussvorschlag aufgeführte Punkt 2 wurde gestrichen. Dieser ginge zuweit in das Privatrecht.Dieser Vorschlag wurde mit Stimmenmehrheit dem Kreistag empfohlen:

gez. Klaus Mehle
Fraktionsvorsitzender SPD/ GRÜNE

Hier der ehemalige Passus:
2. Die Flächen dürfen nur an Pächter bzw. Nutzer abgegeben werden, die für den Zeitraum der beabsichtigten Pacht bzw. Nutzung im gesamten Betrieb keine gentechnisch veränderten Organismen einsetzen. Dies ist im Pacht- bzw. Nutzungsvertrag festzuhalten.
Autor: khh

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