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Das müssen werdende Eltern wissen

Donnerstag, 24. Oktober 2013, 19:22 Uhr
Jede Geburt ist auch mit lästigen Formalitäten verbunden. Zu diesen gehört unter anderem auch die Beantragung des Elterngeldes. Wir möchten für Sie vorab noch einmal die wichtigsten Fakten zu diesem unübersichtlichen Thema zusammenfassen...

Die Antragstellung

Alles richtig ausfüllen (Foto: © Stockbyte/Thinkstock) Alles richtig ausfüllen (Foto: © Stockbyte/Thinkstock) Die Beantragung des Elterngeldes sollte zeitnah nach der Geburt des Kindes erfolgen. Spätestens sollten die entsprechenden Formulare und Nachweise drei Monate nach der Geburt des Nachwuchses bei der zuständigen Stelle eingegangen sein, da das Elterngeld rückwirkend für lediglich drei Monate gewährt wird. Wenn Sie Elterngeld in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie dies schriftlich bei Ihrer örtlichen Elterngeldstelle beantragen. Die entsprechende Adresse für das Bundesland Thüringen finden Sie hier. Neben dem eigentlichen Antrag müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
  • die Geburtsbescheinigung oder Geburtsurkunde des Kindes
  • eine Bescheinigung der Krankenkasse über den Bezug von Mutterschaftsgeld nach der Geburt
  • Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate
  • bei Teilzeitarbeit: Arbeitszeitbestätigung durch den Arbeitgeber
  • bei Selbstständigkeit: Erklärung über die Arbeitszeit
Übrigens: Seit dem Jahr 2007 ersetzt das Elterngeld das Erziehungsgeld. Sollten Ihnen die Unterschiede zwischen diesen beiden staatlichen Förderungen nicht bekannt sein, so können Sie diese bei NetMoms nachlesen.


Die Höhe des Elterngeldes


Grundsätzlich richtet sich die Höhe des ausgezahlten Elterngeldes nach dem Einkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt.

Der Antragsteller erhält dabei einen prozentualen Anteil des durchschnittlichen Nettomonatseinkommens während dieser Zeit, wobei dieser Prozentsatz nach Einkommensstärke gestaffelt ist. Möglich sind monatliche Zahlungen zwischen 300 und 1.800 Euro. Dies heißt auch, dass Elternteile, die gar kein oder nur ein geringes Einkommen hatten, die Mindestpauschale von 300 Euro erhalten. Ansonsten gilt für die Berechnung Folgendes:










Einkommen in Euro Prozentsatz
1.000 bis 1.200 67
1.200 bis 1.240 66
über 1.240 65

Sollten Sie weniger als 1.000 Euro im Monat verdient haben, so erhöht sich der Prozentsatz Schritt für Schritt. Jeweils 2 Euro unter der Grenze bedeuten dabei 0,1 Prozentpunkte mehr. Somit ist es auch möglich, dass das Elterngeld genauso hoch ist wie das frühere Nettoeinkommen.


Lesetipp: Mehr über staatliche Förderungen bei Familienzuwachs erfahren Sie in diesem Artikel.

Autor: red

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