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Mehr Geld statt Bildungsurlaub

Mittwoch, 06. November 2013, 15:29 Uhr
Die Thüringer IHKs bleiben bei ihrem „Nein“ zum Vorschlag eines Bildungsfreistellungs-gesetzes in Thüringen. Der Präsident der Industrie- und Handelskammer Südthüringen (IHK), Dr. Peter Traut, zum jüngsten Vorstoß des Thüringer Kabinetts in Sachen Bildungsfreistellung...


„Die Politik muss begreifen, dass man nicht alle Lasten gewünschter gesellschaftlicher Entwicklung auf die Wirtschaft verlagern kann, ohne den Aufholprozess in der Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu gefährden. Die Unternehmen werden durch die Situation auf dem Fachkräftemarkt und die Politik auf die Erhöhung von Produktivität und Löhnen orientiert. Dieser Herausforderung stellen sich die Thüringer Unternehmen erfolgreich, wie
die steigenden Exportquoten und Löhne in den Regionen beweisen. Zusätzlich den von der Landespolitik gewünschten Bildungsurlaub in den kleinen und mittleren Unternehmen zeit- und kostenseitig abzubilden, unterläuft unsere Anstrengungen zu Produktivitäts- und Lohnsteigerungen“, so der Präsident der IHK Südthüringen.

„Schließlich haben unsere Unternehmen bereits jetzt große Probleme, die zeitlichen Ressourcen ihrer Fachkräfte zu koordinieren. Weitere Freistellungszeiten vom Arbeitsprozess per Gesetz sind unter den gegenwärtigen Bedingungen ein falsches politisches Signal. Ein Bildungsfrei-stellungsgesetz ist schon deshalb durch die Wirtschaft abzulehnen. Die Zahl betrieblicher Berufsausbildungsverhältnisse befindet sich in Thüringen auf historischem Tiefstand, weitere staatliche verordnete Arbeitszeitausfälle sind absolutes Gift für die Wirtschaft.“

Ein Gesamtbudget von 250.000 Euro zur Unternehmerentschädigung zeigt zudem, dass die Politik entweder die Entschädigung der Unternehmen für den Zeitausfall der Bildungsurlaube der Thüringer Arbeitnehmer nicht ernst meint oder von der Inanspruchnahme des Bildungsurlaubs durch die Arbeitnehmer selbst nicht überzeugt ist. In beiden Fällen sollte man lieber die Finger von diesem Gesetz lassen.

Der Wirtschaft erschließt sich ohnehin nicht, dass Kosten durch die Freistellung für Bildungsurlaube über die betriebliche Weiterbildung hinaus von den Unternehmen getragen werden sollen. „Das ist den Unternehmen auch weiterhin nicht vermittelbar“, so Dr. Traut. „Dass der vorliegende Entwurf zudem von einer Maßnahmezertifizierung abrückt, lässt jegliches Zielsystem der Bildungsfreistellung völlig in den Hintergrund treten.“

Letztlich bleibt festzustellen, dass für die Abwicklung der Zertifizierung der Bildungsträger, die Beantragung und Genehmigung der Entschädigungsleistungen und die Lohnerstattungen selbst, neue Kosten, neue Bürokratie und zusätzlicher Personalaufwand auf das Land Thüringen zukommen. Das vertieft die bestehenden Zweifel der Wirtschaft an der Ernsthaftigkeit von Konsolidierungswillen und Kostenbewusstsein im Land. In diesem Kontext bleibt zu hoffen, dass die Politik wenigstens in der Aussage des Koalitionsvertrages, das Gesetz nur im Einvernehmen mit der Wirtschaft auf den Weg zu bringen, verlässlich bleibt.
Autor: red

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