Haushalt des Kyffhäuserkreises
Mittwoch, 06. November 2013, 17:18 Uhr
In der heutigen Sitzung des Kreistags des Kyffhäuserkreises ging es in einem weiteren Punkt um den 1. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2013
Der Kreistag beschloss mit 26 Ja-Stimmen und 16 Nein-Stimmen (bei 1 Stimmenthaltungen) die 1. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2013. Damit folgte man der der Empfehlung des Kreisausschusses.
Henry Hunger (CDU) erinnerte daran, dass es eventuell eine Nachschusspflicht beim ÖPNV kommen kann. Auch die 240.000 Euro fehlende Pacht vom Tourismusverband schmerzen. Mit Blick auf den Tourismusverband forderte er, eine bessere Organisation des Tourismus im Kyffhäuserkreis. Im Zusammenhang mit dem Haushalt kritisierte Hunger nochmals den Beschluss zur Schulnetzplanung. Die CDU-Fraktion lehne die Beschlussvorlage ab.
Klaus Mehle (SPD-Graktionschef) sieht für 2013 keine Nachschusspflicht beim ÖPNV. Für 2014 könnte es schwieriger werden. Er bezeichnete den Nachtragshaushalt für sehr gelungen
Aus der Begründung der Landrätin
Der Haushaltsplan für das Jahr 2013 wurde im Kreistag am 06.03.2013 beschlossen.
Gemäß § 60(2) Thüringer Kommunalordnungen sind bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Ausgaben, welche in einem im erheblichen Verhältnis zu den Gesamtausgaben
stehen, unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen. Gleiches gilt für Ausgaben des Vermögenshaushalts für bisher nicht veranschlagte Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen.
Die Erarbeitung des Nachtragshaushaltes machte sich auf Grund verschiedener neuer finanzieller Anforderungen, z.B. im Rahmen der Überprüfung des Verwendungsnachweises des Erweiterungsbaus am Krankenhaus, aber auch infolge des Ausbleibens verschiedener Einnahmepositionen durch Veränderungen des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes erforderlich. Ebenfalls können erste Voraussetzungen für die Umsetzung der Baumaßnahmen im Rahmen der Fortschreibung der Schulnetzplanung geschaffen werden.
Zwischenzeitlich zeichnete sich außerdem das Ausbleiben einiger großer Einnahmepositionen im Verwaltungshaushalt durch Veränderungen im ThürFAG ab, welches bei der Planung 2013 nicht vorhersehbar war. Im Bereich der Kostenerstattungen für Kommunalisierung bedeutet dies zum Beispiel Mindereinnahmen in Höhe von 1.091.515 Euro.
Auf Grund der erheblichen Veränderungen im Laufe des Haushaltsjahres 2013 und der damit verbundenen gesetzlichen Vorschriften, musste die Nachtragshaushaltssatzung und der entsprechende Nachtragshaushaltsplan zum Haushalt 2013 erstellt werden.
Autor: khhDer Kreistag beschloss mit 26 Ja-Stimmen und 16 Nein-Stimmen (bei 1 Stimmenthaltungen) die 1. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2013. Damit folgte man der der Empfehlung des Kreisausschusses.
Henry Hunger (CDU) erinnerte daran, dass es eventuell eine Nachschusspflicht beim ÖPNV kommen kann. Auch die 240.000 Euro fehlende Pacht vom Tourismusverband schmerzen. Mit Blick auf den Tourismusverband forderte er, eine bessere Organisation des Tourismus im Kyffhäuserkreis. Im Zusammenhang mit dem Haushalt kritisierte Hunger nochmals den Beschluss zur Schulnetzplanung. Die CDU-Fraktion lehne die Beschlussvorlage ab.
Klaus Mehle (SPD-Graktionschef) sieht für 2013 keine Nachschusspflicht beim ÖPNV. Für 2014 könnte es schwieriger werden. Er bezeichnete den Nachtragshaushalt für sehr gelungen
Aus der Begründung der Landrätin
Der Haushaltsplan für das Jahr 2013 wurde im Kreistag am 06.03.2013 beschlossen.
Gemäß § 60(2) Thüringer Kommunalordnungen sind bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Ausgaben, welche in einem im erheblichen Verhältnis zu den Gesamtausgaben
stehen, unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen. Gleiches gilt für Ausgaben des Vermögenshaushalts für bisher nicht veranschlagte Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen.
Die Erarbeitung des Nachtragshaushaltes machte sich auf Grund verschiedener neuer finanzieller Anforderungen, z.B. im Rahmen der Überprüfung des Verwendungsnachweises des Erweiterungsbaus am Krankenhaus, aber auch infolge des Ausbleibens verschiedener Einnahmepositionen durch Veränderungen des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes erforderlich. Ebenfalls können erste Voraussetzungen für die Umsetzung der Baumaßnahmen im Rahmen der Fortschreibung der Schulnetzplanung geschaffen werden.
Zwischenzeitlich zeichnete sich außerdem das Ausbleiben einiger großer Einnahmepositionen im Verwaltungshaushalt durch Veränderungen im ThürFAG ab, welches bei der Planung 2013 nicht vorhersehbar war. Im Bereich der Kostenerstattungen für Kommunalisierung bedeutet dies zum Beispiel Mindereinnahmen in Höhe von 1.091.515 Euro.
Auf Grund der erheblichen Veränderungen im Laufe des Haushaltsjahres 2013 und der damit verbundenen gesetzlichen Vorschriften, musste die Nachtragshaushaltssatzung und der entsprechende Nachtragshaushaltsplan zum Haushalt 2013 erstellt werden.
