kyffhaeuser-nachrichten.de

Aus dem Jugendhilfeausschuss

Mittwoch, 13. November 2013, 18:49 Uhr
Am Nachmittag tagte der Jugendhilfeausschuss des Kreistags des Kyffhäuserkreises. Hier erste Informationen zum Thema Kinder in Kindertagespflege und Jugendförderplan.

Satzung des Kyffhäuserkreises zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege

Der Jugendhilfeausschuss empfahl einstimmig dem Kreistag, die Satzung des Kyffhäuserkreises zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege zu beschließen.

Diese Änderung von einer Verwaltungsvorschrift (Richtlinie) auf eine Satzung verursacht nach derzeitigem Erkenntnisstand keine finanzielle Mehrbelastung für den Landkreis, so die Kreiskämmerei.

Aus der Begründung

§ 98 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) gibt den Landkreisen das Recht, die Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises durch Satzung zu regeln. Bei der Förderung von Kindern in Kindertagespflege gemäß § 23 SGB VIII handelt es sich um eine Aufgabe des örtlichen Jugendhilfeträgers, also einer Aufgabe des Kreises im eigenen Wirkungskreis.

Bislang arbeitete das Jugend- und Sozialamt diesbezüglich mit einer inhaltsgleichen Verwaltungsvorschrift (Richtlinie). Da jedoch allgemeinverbindliche Regelungen getroffen werden erscheint eine Satzungslösung rechtssicherer.


Wesentlich Diskussionen zu diesem Punkt gab es nicht, zumal die Fallzahlen in letzter Zeit gering waren (8 Fälle), wie die Verwaltung bestätigte.

Jugendförderplan 2014 bis 2018

Da der Arbeitskreis Jugendarbeit sich mit diesem Thema noch nicht beschäftigen konnte, wurde das Thema nur in erste Lesung diskutiert, ohne einen Beschluss zu fassen. Der soll dann erst im nächst Jugendhilfeausschuss als Beschluss gefasst werden.

Zumindest wurde erste Grundrisse erläutert. Größere Änderung gegenüber dem letzten Plan gibt es in dem neuen Punkt Schulsozialarbeit.
Der Jugendförderplan wird aus drei Teilen bestehen
A - u.a. gesetzliche Grundlangen und ähnliches
B - Fragen der Qualitätssicherung der Kinder - und Jugendarbeit
C - Maßnahmeplan (liegt bereits vor) und einem Finanzplan, der jedoch vom Haushalt des Landkreises bestimmt werden wird.

Für 2014 und 2015 rechnet man mit rund 811.00 Euro, die auf der Habenseite stehen werden, durch verschiedene Fördermittelgeber.
Autor: khh

Drucken ...
Alle Texte, Bilder und Grafiken dieser Web-Site unterliegen dem Urherberrechtsschutz.
© 2026 kyffhaeuser-nachrichten.de