Weitere überplanmäßige Ausgabe (1)
Mittwoch, 18. Dezember 2013, 16:30 Uhr
Um eine überplanmäßige Ausgaben im Bereich der Hilfen zur Erziehung nach § 34 SGB VIII (Heimerziehung) ging es gerade im Kreisausschuss...
Der Kreisausschuss beschloss einstimmig eine überplanmäßige Ausgabe von gesamt 46.414,75 € in der HHStelle 01.4557.7713 (Hilfe in Heimen).
Die überplanmäßigen Ausgaben waren zum Zeitpunkt des Nachtragshaushaltes noch nicht vorhersehbar. Die zusätzlich benötigten Mittel können durch die Minderausgaben bzw. Mehreinnahmen in anderen Haushaltsstellen gedeckt werden. Damit entsteht keine negative Auswirkung auf den Gesamthaushalt 2013.
Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)
Zum aktuellen Zeitpunkt ergeben sich Mehrausgaben im Bereich der Hilfen zur Erziehung nach § 34 SGB VIII (Heimerziehung).
Die Mehrausgaben bei den Hilfen zur Erziehung nach § 34 SGB VIII sind einerseits den Zuzügen von sorgeberechtigten Eltern und damit der Verschiebung von örtlichen Zuständigkeiten nach § 86 SGB VIII in den Kyffhäuserkreis, sowie den ständig steigenden Fallzahlen zuzurechnen. Die immer komplexeren Probleme in den Familien erhöhen das Risiko von Kindeswohlgefährdungen.
Für die Planung des Ansatzes 2013 wurde von einer Fallzahl von 60 Fällen im Jahr ausgegangen. Hier ist besonders die jeweilige Hilfedauer sowie die Komplexität der Hilfe zu unterscheiden.
Im lfd. Jahr zeichnete sich schon ein Anstieg der Fallzahlen ab, so dass wir zum aktuellen Zeitpunkt bei einer Fallzahl von 72 Hilfen nach § 34 SGB VIII liegen.
Auch hier muss man die Zu- und Abgänge von Hilfen im laufenden Jahr beachten.
Jede Einrichtung hat Ihren gesonderten Kostensatz, der sich auf jede Hilfe im speziellen bezieht.
Jedes Kind / jeder Jugendliche entwickelt sich nach seinen Persönlichkeiten, Fähigkeiten und Verhalten anders. Dementsprechend werden auch immer speziell auf den Jugendlichen angepassten Hilfen installiert.
Besonders weisen wir auf die oft nicht mehr ausreichenden kurzzeitigen Unterbringungen
(Krisenintervention) hin. Vermehrt muss im stationären Bereich familientherapeutisch gearbeitet werden um überhaupt die Kinder in den Haushalt der Eltern zurück führen zu können.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch:
01.4810.2430 ( Kostenbeiträge UVG ) Mehreinnahmen 7.964,81 €
01.4810.2493 ( Verzugszinsen nach § 7 UVG ) Mehreinnahmen 24.382,04 €
01.4561.7716 ( Hilfen nach § 35a für junge Volljährige ) Minderausgaben 7.066,91 €
01.4561.7715 ( Hilfen nach § 33 für junge Volljährige ) Minderausgaben 7.000,99 €
Zum Zeitpunkt der Nachtragshaushaltsplanung 2013 war die Entwicklung der Ausgaben in dieser Summe trotz qualifizierter Planung nicht vorhersehbar.
Wesentliche Diskussionen gab es nicht. Ziel so Volker Stietzel von der Kreisverwaltung ist, besser die Kinder in Pflegefamilien zu bringen, als in Heimen unterzubringen. Die Bereitschaft Pflegefamilien zu finden ist allerdings nicht besonders hoch, so Hochwind.
Autor: khhDer Kreisausschuss beschloss einstimmig eine überplanmäßige Ausgabe von gesamt 46.414,75 € in der HHStelle 01.4557.7713 (Hilfe in Heimen).
Die überplanmäßigen Ausgaben waren zum Zeitpunkt des Nachtragshaushaltes noch nicht vorhersehbar. Die zusätzlich benötigten Mittel können durch die Minderausgaben bzw. Mehreinnahmen in anderen Haushaltsstellen gedeckt werden. Damit entsteht keine negative Auswirkung auf den Gesamthaushalt 2013.
Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)
Zum aktuellen Zeitpunkt ergeben sich Mehrausgaben im Bereich der Hilfen zur Erziehung nach § 34 SGB VIII (Heimerziehung).
Die Mehrausgaben bei den Hilfen zur Erziehung nach § 34 SGB VIII sind einerseits den Zuzügen von sorgeberechtigten Eltern und damit der Verschiebung von örtlichen Zuständigkeiten nach § 86 SGB VIII in den Kyffhäuserkreis, sowie den ständig steigenden Fallzahlen zuzurechnen. Die immer komplexeren Probleme in den Familien erhöhen das Risiko von Kindeswohlgefährdungen.
Für die Planung des Ansatzes 2013 wurde von einer Fallzahl von 60 Fällen im Jahr ausgegangen. Hier ist besonders die jeweilige Hilfedauer sowie die Komplexität der Hilfe zu unterscheiden.
Im lfd. Jahr zeichnete sich schon ein Anstieg der Fallzahlen ab, so dass wir zum aktuellen Zeitpunkt bei einer Fallzahl von 72 Hilfen nach § 34 SGB VIII liegen.
Auch hier muss man die Zu- und Abgänge von Hilfen im laufenden Jahr beachten.
Jede Einrichtung hat Ihren gesonderten Kostensatz, der sich auf jede Hilfe im speziellen bezieht.
Jedes Kind / jeder Jugendliche entwickelt sich nach seinen Persönlichkeiten, Fähigkeiten und Verhalten anders. Dementsprechend werden auch immer speziell auf den Jugendlichen angepassten Hilfen installiert.
Besonders weisen wir auf die oft nicht mehr ausreichenden kurzzeitigen Unterbringungen
(Krisenintervention) hin. Vermehrt muss im stationären Bereich familientherapeutisch gearbeitet werden um überhaupt die Kinder in den Haushalt der Eltern zurück führen zu können.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch:
01.4810.2430 ( Kostenbeiträge UVG ) Mehreinnahmen 7.964,81 €
01.4810.2493 ( Verzugszinsen nach § 7 UVG ) Mehreinnahmen 24.382,04 €
01.4561.7716 ( Hilfen nach § 35a für junge Volljährige ) Minderausgaben 7.066,91 €
01.4561.7715 ( Hilfen nach § 33 für junge Volljährige ) Minderausgaben 7.000,99 €
Zum Zeitpunkt der Nachtragshaushaltsplanung 2013 war die Entwicklung der Ausgaben in dieser Summe trotz qualifizierter Planung nicht vorhersehbar.
Wesentliche Diskussionen gab es nicht. Ziel so Volker Stietzel von der Kreisverwaltung ist, besser die Kinder in Pflegefamilien zu bringen, als in Heimen unterzubringen. Die Bereitschaft Pflegefamilien zu finden ist allerdings nicht besonders hoch, so Hochwind.
