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Weitere überplanmäßige Ausgabe (2)

Mittwoch, 18. Dezember 2013, 16:33 Uhr
Um eine überplanmäßige Ausgaben bei der Hilfe zur Pflege vollstationär Pflegestufen II und III nach §§ 61 ff SGB XII ging es gerade im Kreisausschuss

Der Kreisausschuss beschloss einstimmig eine überplanmäßige Ausgabe von gesamt 27.000,00 € Überplanmäßige Ausgaben bei der Hilfe zur Pflege vollstationär Pflegestufen II und III nach §§ 61 ff SGB XII

Die überplanmäßigen Ausgaben waren zum Zeitpunkt des Nachtragshaushaltes noch nicht vorhersehbar. Die zusätzlich benötigten Mittel können durch die Minderausgaben in anderen Haushaltsstellen gedeckt werden. Damit entsteht keine negative Auswirkung auf den Gesamthaushalt 2013.


Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)

Zum aktuellen Zeitpunkt ergeben sich Mehrausgaben bei der Hilfe zur Pflege vollstationär nach §§ 61 ff SGB VIII.

Bei der Planung der Ansatzzahlen in der Pfl.Stufe II wurden 80 Fälle veranschlagt und in der Pfl.Stufe III wurden 70 Fälle veranschlagt.
Im laufenden HHJahr zeichnete sich ein Fallanstieg aber auch ein Wechsel der Pflegestufen ab. Viele Heimbewohner erhielten nachträglich die Einstufung in eine höhere Pflegestufe.
Zum aktuellen Zeitpunkt sind 95 Fälle in der Pflegestufe II und 78 Fälle in der
kostenintensivsten Pflegestufe III.

Die Mehrausgaben ergeben sich aber vielmehr aus dem Kostenanstieg von durchschnittlich 4% durch die Erhöhung der Kostensätze in den jeweiligen Heimpflegeeinrichtungen.
Viele Bewohner die bisher ihre Heimkosten durch ihre Rente und den Zuschüssen durch die Pflegekassen selbst aufbringen konnten fallen nunmehr in die Sozialhilfe weil ihr Einkommen nicht mehr ausreichend ist.

Die Mehrausgaben werden durch Minderausgaben in der HHStelle 01.41258.74650
(Beschäftigung in einer Werkstatt für Behinderte) gedeckt.

Zum Zeitpunkt der Nachtragshaushaltsplanung 2013 war die Entwicklung der Ausgaben in dieser Summe trotz qualifizierter Planung nicht vorhersehbar.


Wesentliche Diskussionen gab es nicht.
Autor: khh

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