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Anschlussgebühren werden übernommen

Mittwoch, 22. Januar 2014, 19:14 Uhr
Jobcenter Kyffhäuserkreis übernimmt die monatlichen Breitbandkabelanschlussgebühren!!! Diese Nachricht erreichte so eben vom Rechtsanwalt der Kunden des Jobcenters betreut...

Vor einigen Wochen berichteten wir über unsere Rechtsauffassung, dass das Jobcenter Kyffhäuserkreis die monatlichen Breitbandkabelanschlussgebühren Ihrer Kunden übernehmen muss. Hierzu nun die neuesten Entwicklungen:

Am gestrigen Tage erhielten wir in zwei für unsere Mandantschaft gegen das Jobcenter Kyffhäuserkreis geführten Widerspruchsverfahren wegen der Weigerung die Breitbandkabelanschlussgrundgebühren i.H.v. 7,14,00 EUR/Monat zu übernehmen, Abhilfen.

Hiermit verpflichtet sich das Jobcenter zur Übernahme der streitigen Gebühren und entspricht somit unserer vertretenen Rechtsauffassung.

Es bleibt abzuwarten, wie sich das Jobcenter Kyffhäuserkreis in den diversen anderen, durch unser Haus für unsere Mandantschaft geführten Verfahren, zu dieser Problematik positionieren wird.

Aufgrund der gestern erhaltenen Abhilfen rechnen wir mit einem positiven Ausgang für unsere Mandantschaft.

Wir werden die kn-Leser auf dem Laufenden halten.

Karl Ronald Neumann
Rechtsanwalt, Rechtsanwalts- und Inkassokanzlei Fliegner & Keyser
Autor: khh

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