Offenlegung bei Abgeordneten
Donnerstag, 23. Januar 2014, 13:04 Uhr
Gesetz zur Offenlegung von Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften von Abgeordneten ist großer Sprung nach vorn. Meilenstein hin zu mehr Transparenz in der Thüringer Politik, so die Meldung vom Sondershäuser Landtagsmitglied Dorothea Marx (SPD)...
Der 22. Januar 2014 ist ein Tag, an dem wieder einmal belegt wird, dass man in der Politik einen langen Atem haben muss und dass sich Beharrlichkeit in der Sache lohnt, mit diesen Worten kommentiert die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dorothea Marx die heutige Verabschiedung des Gesetzes zur Offenlegung von Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften von Abgeordneten des Thüringer Landtags. Bereits im Oktober 2008 hatte die SPD-Fraktion einen weitreichenden Antrag zu Änderungen im Thüringer Abgeordnetengesetz für mehr Transparenz bei Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften eingebracht, der von der damals alleinregierenden CDU abgelehnt worden war. Der nunmehr verabschiedete Gesetzentwurf der Koalition aus CDU und SPD entspricht zu 90 Prozent dem Wortlaut des damaligen SPD-Antrags.
Interessenverflechtungen und wirtschaftliche Abhängigkeiten der Abgeordneten sind für die Öffentlichkeit von erheblichem Interesse. Der Wähler muss wissen, wen er wählt. Klare, gesetzlich verbindliche und transparente Regeln für die Mitglieder des Landtags stärken deshalb das Vertrauen der Thüringer Bürgerinnen und Bürger in die parlamentarische Demokratie, erläutert Marx den Geist des Gesetzes.
Nach dem neuen Gesetz müssen Nebentätigkeiten von Abgeordneten, erhaltene Nebeneinkünfte und Spenden nun nicht nur dem Landtagspräsidenten angezeigt werden, sie werden auch im Handbuch und auf der Homepage des Thüringer Landtags für alle Bürgerinnen und Bürger unseres Freistaates zukünftig einsehbar sein.
Die detaillierte Anzeigepflicht in 10 Stufen schafft eine gute Übersicht über die Einkommenssituation des Abgeordneten und mögliche Abhängigkeiten, auch wenn die SPD-Fraktion eigentlich eine Veröffentlichung auf Euro und Cent genau wollte. Wichtig ist auch, dass nun mögliche Interessenkollisionen vor einer Beratung im Ausschuss anzuzeigen sind. Klar geregelt wird im Abgeordnetengesetz ebenso das Verfahren, wenn Mitglieder des Landtags ihren Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nicht nachkommen.
Die Sanktion ist ein Ordnungsgeld, das bis zur Höhe von 50 Prozent der jährlichen Grundentschädigung gehen kann – derzeit immerhin fast 30.000 Euro.
Dorothea Marx hat für die SPD-Fraktion außerdem klargestellt, dass die Sozialdemokraten Maßnahmen zu Karenzzeiten für Regierungsmitglieder grundsätzlich für notwendig erachten und für Vorschläge in der nächsten Wahlperiode offen sind. Der Vorschlag der Linksfraktion für eine 5-jährige Karenzzeit wurde aber in der schriftlichen Anhörung von den Sachverständigen für verfassungsrechtlich bedenklich erachtet, so dass er nicht aufgegriffen werden konnte.
Einziger Wermutstropfen:
Die heute beschlossenen Veränderungen treten nicht sofort, sondern erst mit der Konstituierung des 6. Thüringer Landtags im Oktober 2014 in Kraft. Die CDU-Fraktion hatte sich hier quergelegt.
Wahlkreisbüro: Dorothea Marx
Autor: khhDer 22. Januar 2014 ist ein Tag, an dem wieder einmal belegt wird, dass man in der Politik einen langen Atem haben muss und dass sich Beharrlichkeit in der Sache lohnt, mit diesen Worten kommentiert die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dorothea Marx die heutige Verabschiedung des Gesetzes zur Offenlegung von Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften von Abgeordneten des Thüringer Landtags. Bereits im Oktober 2008 hatte die SPD-Fraktion einen weitreichenden Antrag zu Änderungen im Thüringer Abgeordnetengesetz für mehr Transparenz bei Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften eingebracht, der von der damals alleinregierenden CDU abgelehnt worden war. Der nunmehr verabschiedete Gesetzentwurf der Koalition aus CDU und SPD entspricht zu 90 Prozent dem Wortlaut des damaligen SPD-Antrags.
Interessenverflechtungen und wirtschaftliche Abhängigkeiten der Abgeordneten sind für die Öffentlichkeit von erheblichem Interesse. Der Wähler muss wissen, wen er wählt. Klare, gesetzlich verbindliche und transparente Regeln für die Mitglieder des Landtags stärken deshalb das Vertrauen der Thüringer Bürgerinnen und Bürger in die parlamentarische Demokratie, erläutert Marx den Geist des Gesetzes.
Nach dem neuen Gesetz müssen Nebentätigkeiten von Abgeordneten, erhaltene Nebeneinkünfte und Spenden nun nicht nur dem Landtagspräsidenten angezeigt werden, sie werden auch im Handbuch und auf der Homepage des Thüringer Landtags für alle Bürgerinnen und Bürger unseres Freistaates zukünftig einsehbar sein.
Die detaillierte Anzeigepflicht in 10 Stufen schafft eine gute Übersicht über die Einkommenssituation des Abgeordneten und mögliche Abhängigkeiten, auch wenn die SPD-Fraktion eigentlich eine Veröffentlichung auf Euro und Cent genau wollte. Wichtig ist auch, dass nun mögliche Interessenkollisionen vor einer Beratung im Ausschuss anzuzeigen sind. Klar geregelt wird im Abgeordnetengesetz ebenso das Verfahren, wenn Mitglieder des Landtags ihren Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nicht nachkommen.
Die Sanktion ist ein Ordnungsgeld, das bis zur Höhe von 50 Prozent der jährlichen Grundentschädigung gehen kann – derzeit immerhin fast 30.000 Euro.
Dorothea Marx hat für die SPD-Fraktion außerdem klargestellt, dass die Sozialdemokraten Maßnahmen zu Karenzzeiten für Regierungsmitglieder grundsätzlich für notwendig erachten und für Vorschläge in der nächsten Wahlperiode offen sind. Der Vorschlag der Linksfraktion für eine 5-jährige Karenzzeit wurde aber in der schriftlichen Anhörung von den Sachverständigen für verfassungsrechtlich bedenklich erachtet, so dass er nicht aufgegriffen werden konnte.
Einziger Wermutstropfen:
Die heute beschlossenen Veränderungen treten nicht sofort, sondern erst mit der Konstituierung des 6. Thüringer Landtags im Oktober 2014 in Kraft. Die CDU-Fraktion hatte sich hier quergelegt.
Wahlkreisbüro: Dorothea Marx
