Kreistag zu Kindertagespflege
Mittwoch, 05. Februar 2014, 16:30 Uhr
In einem weiteren Tagesordnungspunkt ging es um die Satzung des Kyffhäuserkreises zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege
Der Kreistag beschloss einstimmig die Satzung des Kyffhäuserkreises zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege.
Vorgetragen vom 1. Beigeordneten Holger Häßler, der die Kreistagssitzung für die erkrankte Landrätin leitete:
Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)
§ 98 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) gibt den Landkreisen das Recht, die Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises durch Satzung zu regeln. Bei der Förderung von Kindern in Kindertagespflege gemäß § 23 SGB VIII handelt es sich um eine Aufgabe des örtlichen Jugendhilfeträgers, also einer Aufgabe des Kreises im eigenen Wirkungskreis.
Bislang arbeitete das Jugend- und Sozialamt diesbezüglich mit einer inhaltsgleichen Verwaltungsvorschrift (Richtlinie). Da jedoch allgemeinverbindliche Regelungen getroffen werden erscheint eine Satzungslösung rechtssicherer.
Die Vorsitzende des Jugendhilfeausschuss, Cornelia Kraffzick (SPD) informierte, dass der Entwurf dort befürwortet wurde. Im Kyffhäuserkreis sind zur Zeit 11 Kinder erfasst, für die diese Satzung angewendet werden muss.
In der pdf-Datei finden Sie den Entwurf der Satzung, wie sie jetzt beschlossen wurde.
Autor: khhDer Kreistag beschloss einstimmig die Satzung des Kyffhäuserkreises zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege.
Vorgetragen vom 1. Beigeordneten Holger Häßler, der die Kreistagssitzung für die erkrankte Landrätin leitete:
Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)
§ 98 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) gibt den Landkreisen das Recht, die Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises durch Satzung zu regeln. Bei der Förderung von Kindern in Kindertagespflege gemäß § 23 SGB VIII handelt es sich um eine Aufgabe des örtlichen Jugendhilfeträgers, also einer Aufgabe des Kreises im eigenen Wirkungskreis.
Bislang arbeitete das Jugend- und Sozialamt diesbezüglich mit einer inhaltsgleichen Verwaltungsvorschrift (Richtlinie). Da jedoch allgemeinverbindliche Regelungen getroffen werden erscheint eine Satzungslösung rechtssicherer.
Die Vorsitzende des Jugendhilfeausschuss, Cornelia Kraffzick (SPD) informierte, dass der Entwurf dort befürwortet wurde. Im Kyffhäuserkreis sind zur Zeit 11 Kinder erfasst, für die diese Satzung angewendet werden muss.
In der pdf-Datei finden Sie den Entwurf der Satzung, wie sie jetzt beschlossen wurde.
Downloads:
- Satzung Kindertagespflege (64 kByte)
