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Rentenrecht für geschiedene Frauen

Freitag, 14. Februar 2014, 16:28 Uhr
Der Petitionsausschuss Thüringens hat zwei Petitionen zum Rentenrecht von in der DDR geschiedenen Frauen an die Landesregierung überwiesen. Es handelt sich um Massenpeditionen mit Tausenden von Unterschriften...

Zwei Petitionen mit insgesamt knapp 3.000 Unterschriften, die das Rentenrecht von in der DDR geschiedenen Frauen betreffen, haben den Petitionsausschuss des Thüringer Landtags Ende 2013 erreicht. Dabei handelt es sich um eine Massenpetition mit etwa 1.200 Unterstützern. Am Rande des Dezember-Plenums 2013 wurde eine zweite Petition mit 1.800 Unterschriften persönlich an Mitglieder des Petitionsausschusses und weitere Landtagsabgeordnete übergeben. Die Petenten setzen sich dafür ein, Benachteiligungen von in der DDR geschiedenen Frauen im Rentenrecht zu beseitigen. Der Freistaat Thüringen wird gebeten, im Bundesrat einen Gesetzentwurf für einen Nachteilsausgleich für nach DDR-Recht geschiedene Frauen einzubringen.

Die Petenten beklagen, dass Frauen, die in der DDR bzw. nach DDR-Recht geschieden wurden, wegen Lücken und Benachteiligungen im heutigen Rentenrecht häufig von Altersarmut bedroht oder schon davon betroffen sind. Mit ihrer Eingabe streben sie eine Prüfung der nachträglichen Wiederanerkennung von nicht oder nicht vollständig überführten Rentenzeiten an. Der Nachteilsausgleich sollte nach Auffassung der Petenten rückwirkend bis zum Stichtag der Schließung der Versorgungssysteme bzw. der DDR-Sozialversicherung am 31. Dezember 1991 erfolgen.

Der Petitionsausschuss beschloss, die Petitionen der Landesregierung zu überweisen. Die Landesregierung wird damit aufgefordert, die Petitionen bei der Einbringung von Gesetzen, dem Abschluss von Staatsverträgen, der Stimmabgabe im Bundesrat, dem Erlass von Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften zu berücksichtigen. Entsprechend dem Beschluss des Petitionsausschusses wird die Einzelbenachrichtigung der Petenten durch diese Pressemitteilung ersetzt.
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