kyffhaeuser-nachrichten.de

Vor- und Nachteile genau abwägen

Dienstag, 18. Februar 2014, 12:08 Uhr
Die Betriebsrente gehört neben der Riester-Rente zu den gefragtesten Produkten der privaten Altersvorsorge. Die Vor- und Nachteile dieses Vorsorgemodells genau zu kennen ist wichtig, um eine objektive Entscheidung treffen zu können...


Eine staatliche Förderung in Form von Zulagen vom Staat, wie bei den Riester-Verträgen, gibt es bei der Betriebsrente nicht. Allerdings muss der Sparer auch keine Steuern und Sozialabgaben für die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge zahlen.

Außerdem können Ansprüche auf eine betriebliche Altersvorsorge nicht verfallen, auch bei längerer Arbeitslosigkeit darf das angesparte Guthaben nicht angetastet werden. Das erscheint für viele als ein großes Plus.

Neben Vorteilen, gibt es aber auch einiges zu bedenken. Da durch Entgeltumwandlung ein Teil des Bruttoeinkommens in die betriebliche Altervorsorge fließt, wird weniger in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Eine geringere gesetzliche Rente ist die Folge. Ebenso negativ kann sich das auf Lohnersatzleistungen wie Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Elterngeld auswirken. Ob die betriebliche Altersvorsorge dieses Defizit später ausgleicht, sollte ausgelotet werden. Keinen Einfluss hat man zudem auf die Art der betrieblichen Altersvorsorge. Das bestimmt einzig und allein der Arbeitgeber.

Wer eine betrieblichen Rente bezieht, muss in der Auszahlphase den kompletten Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung zahlen. Auf die gesetzliche Rente entfällt hingegen nur ein ermäßigter Satz. Zudem müssen alle Betriebsrenten im Alter voll versteuert werden.

Berechnungen zeigen, dass eine Betriebsrente per Entgeltumwandlung häufig nicht profitabler ist als eine private Rentenversicherung, wenn man die höheren Sozialversicherungsbeiträge und die niedrigere gesetzliche Rente in der Auszahlphase mit einrechnet. Ein Vergleich kann sich lohnen.

Die Verbraucherzentrale Thüringen bietet dazu persönliche Beratung an. Termine können vereinbart werden unter 0361 55514-0.
Autor: red

Drucken ...
Alle Texte, Bilder und Grafiken dieser Web-Site unterliegen dem Urherberrechtsschutz.
© 2026 kyffhaeuser-nachrichten.de