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Dauerthema in Sondershausen

Mittwoch, 26. Februar 2014, 16:54 Uhr
Im Kreistag ging es mal wieder um die Änderung des Gesellschaftsvertrages der BIC Nordthüringen GmbH und die damit verbundene Aufhebung des Beschlusses vom 06.11.2013 Nr. 2013/5/082


Der Kreistag des Kyffhäuserkreises beschloss bei zwei Gegenstimmen und einer Stimmenthaltng:

1. die Aufhebung des Beschlusses Nr.: 2013/5/082,
2. die ersatzlose Streichung des § 16 im Gesellschaftsvertrag der BIC Nordthüringen GmbH in der Fassung vom 06.09.2002.

Die Landrätin wird ermächtigt, alle erforderlichen Erklärungen zur Umsetzung des vorgenannten Beschlusses abzugeben.

Hintergrund
des Ganzen, der Landkreis möchte aus der Nachschusspflicht für die Finanzierung des BIC.

Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD):

Am 06.11.2013 hat der Kreistag des Kyffhäuserkreises die im Zusammenhang mit der
Umsetzung der Sanierungskonzeption zur Fortführung und Weiterentwicklung des BIC
stehenden Beschlüsse

a) zum Erwerb von Geschäftsanteilen, Beschluss-Nr.:2013/5/080
b) zur Herabsetzung des Stammkapitals, Beschluss-Nr.: 2013/5/081sowie
c) zur Änderung des Gesellschaftsvertrages, Beschluss-Nr.:2013/5/082

gefasst.

Aus einer Stellungnahme des Landesverwaltungsamtes vom 06.12.2013 im Rahmen der Beantragung der erforderlichen rechtsaufsichtlichen Genehmigungen geht hervor, dass der mit Stand vom 15.08.2013 abgestimmte Entwurf des neuen Gesellschaftsvertrages in einigen Punkten zu überarbeiten ist.

Da abzusehen ist, dass der Beschluss zu c) nicht mehr umsetzbar ist, wird die Aufhebung des Beschlusses empfohlen.

Die Umsetzung der Beschlüsse zu a) und b) soll jedoch zeitnah erfolgen.

Im Verlauf der Umstrukturierung der Gesellschaft verwies der Kyffhäuserkreis wiederholt auf seinen Standpunkt, sich einer vertraglich geregelten Nachschussverpflichtung künftig nicht mehr zu unterwerfen und forderte stringent das Streichen dieser aus dem Gesellschaftsvertrag.

Daher haben sich alle Gesellschafter zur sicheren Gestaltung und des zeitnahen Abschlusses des Rechtsgeschäfts entschieden, einen separaten Beschluss über die Streichung der Nachschusspflicht herbeizuführen.


In der Diskussion hatte Rainer Scheerschmidt (VIBT) gefordert, den Gesellschafter vertrag sofort zu kündigen. Sein Antrag fand aber nur zwei Ja -Stimmen, bei drei Enthaltungen. Somit wurde sein Antrag abgelehnt.
Autor: khh

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