Zur Rauchmelderpflicht
Freitag, 28. Februar 2014, 20:11 Uhr
Thüringer Bauordnung wurde im Landtag beschlossen. CDU- Landtgsmitglied Manfred Scherer: Versicherungsschutz auch bei Rauchmelderpflicht
Der Thüringer Landtag hat heute mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen den Gesetzentwurf zur Thüringer Bauordnung in zweiter Lesung beschlossen. Mit der Verabschiedung des Gesetzes wurde ein großes Vorhaben in dieser Legislaturperiode umgesetzt.
Der CDU-Abgeordnete Manfred Scherer betonte, dass die Bauordnung zum Bürokratieabbau durch verschiedene Maßnahmen der Verfahrensfreiheit beiträgt. Außerdem wird mit dem Gesetz auf Thüringen-spezifische zukünftige Herausforderungen im Bereich des altersgerechten Wohnens sowie auf die ambitionierten klimapolitischen Ziele der Landesregierung eingegangen.
Aber das Gesetz trägt nicht nur zum Standardabbau bei, sondern mit der Rauchmelderpflicht für Bestandswohnungen, die zum 31. Dezember 2018 eingeführt wird, kommt es zu einer Erhöhung der Standards. Scherer sagte zu der Rauchwarnmelderpflicht:
Die Rauchwarnmelder dienen ausschließlich dem Schutz von Leib und Leben, weshalb im Schadensfall die Einstandspflicht der Versicherer unberührt bleibt. Dies bedeutet, dass Versicherungen auch dann für Schäden aufkommen, wenn gegen die Rauchmelderpflicht verstoßen wird. Dass dies von Seiten der Versicherungen zugesagt wird, war der CDU-Fraktion wichtig.
Dirk M. Herrmann
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
CDU-Fraktion Thüringer Landtag
Autor: khhDer Thüringer Landtag hat heute mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen den Gesetzentwurf zur Thüringer Bauordnung in zweiter Lesung beschlossen. Mit der Verabschiedung des Gesetzes wurde ein großes Vorhaben in dieser Legislaturperiode umgesetzt.
Der CDU-Abgeordnete Manfred Scherer betonte, dass die Bauordnung zum Bürokratieabbau durch verschiedene Maßnahmen der Verfahrensfreiheit beiträgt. Außerdem wird mit dem Gesetz auf Thüringen-spezifische zukünftige Herausforderungen im Bereich des altersgerechten Wohnens sowie auf die ambitionierten klimapolitischen Ziele der Landesregierung eingegangen.
Aber das Gesetz trägt nicht nur zum Standardabbau bei, sondern mit der Rauchmelderpflicht für Bestandswohnungen, die zum 31. Dezember 2018 eingeführt wird, kommt es zu einer Erhöhung der Standards. Scherer sagte zu der Rauchwarnmelderpflicht:
Die Rauchwarnmelder dienen ausschließlich dem Schutz von Leib und Leben, weshalb im Schadensfall die Einstandspflicht der Versicherer unberührt bleibt. Dies bedeutet, dass Versicherungen auch dann für Schäden aufkommen, wenn gegen die Rauchmelderpflicht verstoßen wird. Dass dies von Seiten der Versicherungen zugesagt wird, war der CDU-Fraktion wichtig.
Dirk M. Herrmann
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
CDU-Fraktion Thüringer Landtag

