Es laufen Gespräche...
Freitag, 07. März 2014, 14:40 Uhr
aber es ist nichts entschieden. In Sondershausen gehen Gerüchte um, in der Untertagedeponie der Glückauf Sondershausen Entwicklungs- und Sicherungsgesellschaft mbh (GSES) würde französischer Abfall eingelagert werden. Bei kn ist man der Sache nachgegangen...
Ursache des Ganzen sind wohl Veröffentlichungen in einer Badischen Zeitung wonach Abfall (im Gerücht Giftmüll genannt) von einer französischen Untertagedeponie jetzt in Sondershausen eingelagert wird.
Andere Zeitungsorgane haben das aufgegriffen und so kommt obenstehende Meldung zustande, die sich mit den Tatsache nicht deckt, wie kn heute ermittelte. Viel Material wurde auch aus anderen Quellen zusammengetragen, die jetzt kn in Form einer pdf-Datei zukam.
Am Vormittag hatte kn ein ausführliches Gespräch mit einem der Geschäftsführer der GSES, Johann-Christian Schmiereck. Er bestätigte, dass Gespräche laufen, aus der Untertagedeponie Stoca Mine (Elsass) Teile der dort gelagerten Abfälle zu übernehmen. Aber es ist noch kein Krümelchen an Abfall nach Sondershausen verbracht worden, geschweige bisher eingelagert worden, so Schmiereck.
Hintergrund, wie Schmiereck betonte, sind tektonische Probleme in der dortige Grube, die zur Schließung dieser Untertagedeponie geführt haben. Angedacht ist die Auslagerung von Abfall nach Sondershausen, der sich in intakten Fässern befindet. Und hier ist der Ansatzpunkt. Über die darin befindlichen Inhaltsstoffe und die mögliche Auslagerungsmenge werden zurzeit Verhandlungen geführt. Laut Betriebsplan der Sondershäuser Untertagedeponie darf nicht jeder Abfall eingelagert werden.
Man stehe erst am Beginn und das Notifizierungsverfahren ist erst angelaufen aber längst noch nicht abgeschlossen, so die Auskunft. Das Notifizierungsverfahren wird vom Landesverwaltungsamt in Weimar durchgeführt. Ohne Abschluss dieses Notifizierungsverfahrens, in dem die Bedingungen und Stoffe festgelegt werden, die eingelagert werden könnten, dreht sich gar nichts. Das bestätigte auch Pressesprecher Andreas Maruschke vom Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (oberste Landesbehörde des Freistaates Thüringen), der auch als Pressesprecher des Thüringer Landesbergamts tätig ist.
Bundesumweltamt:
Die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen, die nicht auf der "Grünen Liste" aufgeführt ist, unterliegt dem Notifizierungsverfahren. Dies gilt ebenfalls für Abfälle, die genehmigungspflichtig sind.
Notifizierungsverfahren
Der Geschäftsführer der GSES, Johann-Christian Schmiereck, bestätigte gegenüber kn, dass man sich streng an die gesetzlichen Vorschriften halte. Da die Verhandlungen laufen, kann man über die mögliche einzubringende Menge nichts sagen.
Autor: khhUrsache des Ganzen sind wohl Veröffentlichungen in einer Badischen Zeitung wonach Abfall (im Gerücht Giftmüll genannt) von einer französischen Untertagedeponie jetzt in Sondershausen eingelagert wird.
Andere Zeitungsorgane haben das aufgegriffen und so kommt obenstehende Meldung zustande, die sich mit den Tatsache nicht deckt, wie kn heute ermittelte. Viel Material wurde auch aus anderen Quellen zusammengetragen, die jetzt kn in Form einer pdf-Datei zukam.
Am Vormittag hatte kn ein ausführliches Gespräch mit einem der Geschäftsführer der GSES, Johann-Christian Schmiereck. Er bestätigte, dass Gespräche laufen, aus der Untertagedeponie Stoca Mine (Elsass) Teile der dort gelagerten Abfälle zu übernehmen. Aber es ist noch kein Krümelchen an Abfall nach Sondershausen verbracht worden, geschweige bisher eingelagert worden, so Schmiereck.
Hintergrund, wie Schmiereck betonte, sind tektonische Probleme in der dortige Grube, die zur Schließung dieser Untertagedeponie geführt haben. Angedacht ist die Auslagerung von Abfall nach Sondershausen, der sich in intakten Fässern befindet. Und hier ist der Ansatzpunkt. Über die darin befindlichen Inhaltsstoffe und die mögliche Auslagerungsmenge werden zurzeit Verhandlungen geführt. Laut Betriebsplan der Sondershäuser Untertagedeponie darf nicht jeder Abfall eingelagert werden.
Man stehe erst am Beginn und das Notifizierungsverfahren ist erst angelaufen aber längst noch nicht abgeschlossen, so die Auskunft. Das Notifizierungsverfahren wird vom Landesverwaltungsamt in Weimar durchgeführt. Ohne Abschluss dieses Notifizierungsverfahrens, in dem die Bedingungen und Stoffe festgelegt werden, die eingelagert werden könnten, dreht sich gar nichts. Das bestätigte auch Pressesprecher Andreas Maruschke vom Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (oberste Landesbehörde des Freistaates Thüringen), der auch als Pressesprecher des Thüringer Landesbergamts tätig ist.
Bundesumweltamt:
Die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen, die nicht auf der "Grünen Liste" aufgeführt ist, unterliegt dem Notifizierungsverfahren. Dies gilt ebenfalls für Abfälle, die genehmigungspflichtig sind.
Notifizierungsverfahren
Der Geschäftsführer der GSES, Johann-Christian Schmiereck, bestätigte gegenüber kn, dass man sich streng an die gesetzlichen Vorschriften halte. Da die Verhandlungen laufen, kann man über die mögliche einzubringende Menge nichts sagen.
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