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Frühjahrsputz und Brenntage

Freitag, 21. März 2014, 15:54 Uhr
Es ist Frühling im Kalender. Der Fachbereich Bau & Ordnung der Stadt Sondershausen ruft alle Grundstückseigentümer oder deren Beauftragte auf, der Witterung entsprechend mit dem Frühjahrsputz zu beginnen....

Jeder Bürger sollte seinen Teil dazu beitragen und sich für ein gepflegtes Stadtbild einsetzen. Deshalb soll an die Einhaltung der Straßenreinigungssatzung erinnert werden. Diese schreibt eine wöchentliche Säuberung der Straße und des Gehweges von Kehricht, Schlamm, Gras, Unkraut und sonstigem Unrat (z.B. Hundekot etc.) vor.

In den Kontrollen wurde festgestellt, dass vor allem Rasen- und Grünflächen, Böschungen, Stützmauern u. ä. von Unrat und groben Verschmutzungen befreit werden müssen. Gerade zum bevorstehenden Osterfest freuen sich Spaziergänger und Gäste über eine saubere Stadt.

Brenntage

1. Trockener unbelasteter Baum- und Strauchschnitt, der auf nicht gewerblich genutzten Grundstücken anfällt, darf in der Zeit
vom 15. März bis 15. Mai 2014 außer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen und an Tagen mit widrigen Witterungsverhältnissen (wie z. B. Nebel oder Starkniederschlag) verbrannt werden.

Die einzuhaltenden Bedingungen gibt es hier:
Bedingungen für das Verbrennen
Autor: khh

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