Neues aus Berlin (17)
Donnerstag, 03. April 2014, 14:00 Uhr
Im Rahmen unserer Reihe Berichte der Bundestagmitglieder unserer Region äußert sich das Mitglied des Bundestags, Kersten Steinke (Die Linke) zum Thema: "Aus dem Petitionsausschuss" und stellt fest, Pflege eines Familienangehörigen zu DDR-Zeiten wird weiterhin rentenrechtlich nicht anerkannt!
Petitionen zur Anerkennung der Zeit der Pflege eines Familienangehörigen im Beitrittsgebiet vor 1992 in der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es seit 2001. Heute wurde wieder eine Lösung durch die schwarz-rote Mehrheit im Petitionsausschuss abgelehnt. Einzelne Betroffene (vorwiegend Frauen), darunter auch aus Thüringen, aber auch ganze Seniorenverbände wandten sich an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages.
Für diese Personen, die in der DDR Angehörige der Pflegestufe III und IV gepflegt haben und dafür Zeiten für die Altersversorgung zuerkannt bekamen, entstand eine Überführungslücke im Rentenrecht in der BRD. Diese Lücke ist sozial ungerecht und bringt finanziell schwierige Lebenslagen im Ruhestand hervor.
Beispielsweise betrifft es eine Frau, die ihre schwerstbehinderte Tochter von 1974 bis 1992 gepflegt hatte. Hier besteht gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Jedoch weder die schwarz-gelbe war, noch ist die schwarz-rote Regierung bereit, hier tätig zu werden, so Kersten Steinke, linke Abgeordnete aus Bad Frankenhausen.
Wahlkeisbüro Kersten Steinke
Autor: khhPetitionen zur Anerkennung der Zeit der Pflege eines Familienangehörigen im Beitrittsgebiet vor 1992 in der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es seit 2001. Heute wurde wieder eine Lösung durch die schwarz-rote Mehrheit im Petitionsausschuss abgelehnt. Einzelne Betroffene (vorwiegend Frauen), darunter auch aus Thüringen, aber auch ganze Seniorenverbände wandten sich an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages.
Für diese Personen, die in der DDR Angehörige der Pflegestufe III und IV gepflegt haben und dafür Zeiten für die Altersversorgung zuerkannt bekamen, entstand eine Überführungslücke im Rentenrecht in der BRD. Diese Lücke ist sozial ungerecht und bringt finanziell schwierige Lebenslagen im Ruhestand hervor.
Beispielsweise betrifft es eine Frau, die ihre schwerstbehinderte Tochter von 1974 bis 1992 gepflegt hatte. Hier besteht gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Jedoch weder die schwarz-gelbe war, noch ist die schwarz-rote Regierung bereit, hier tätig zu werden, so Kersten Steinke, linke Abgeordnete aus Bad Frankenhausen.
Wahlkeisbüro Kersten Steinke
