kn in Kürze
Donnerstag, 24. April 2014, 14:50 Uhr
Beratung zu geplanten Brandschutzmaßnahmen an Schulen im Landratsamt Kyffhäuserkreis und es gibt Verhaltsregeln für den Bundeswehr Truppenübungsplatz Bad Frankenhausen...
Beratung zu geplanten Brandschutzmaßnahmen an Schulen
Am Montag, dem 28. April 2014 findet in den Räumlichkeiten des Landratsamtes (großes Sitzungszimmer) eine Bauanlaufberatung statt. Als Schwerpunkt dieser Beratung werden die Brandschutzmaßnahmen für die folgenden Schulen besprochen:
- Grundschule Artern
- Grundschule Wiehe
- Grundschule Bottendorf
- Regelschule Artern.
Schießwarnung für Bad Frankenhausen
Für den Bundeswehrstandort Bad Frankenhausen gibt es laut Nutzungsplan für StOÜbPl Bad Frankenhausen im Monat Mai 2014folgende Festlegungen:
1. Es ist verboten,
- den Standortübungsplatz unbefugt zu betreten,
- sich Munition und Munitionsteile widerrechtlich anzueignen sowie
- Blindgänger zu berühren.
Es besteht Lebensgefahr!
2. Ausnahmegenehmigungen zum Betreten des StOÜbPl sind ausschließlich bei
Fw StOAngel, Kyffhäuser-Kaserne, 06567 Bad Frankenhausen, oder telefonisch unter Tel.-Nr. 034671-53-4022, zu beantragen.
3. Vorsicht !
Blindgänger, Übungen von Kampffahrzeugen, Straßenverschmutzungen, unbeleuchtete und getarnte Fahrzeuge sind eine ständige Gefahr auf dem
Standortübungsplatz.
4. Fundorte von Blindgängern sind zu kennzeichnen und Fw StOAngel zu melden.
5. Gesperrte Geländeteile sind durch
- Schranken und gesetzte rote Flagge
- Verbotsschilder
- Absperrposten
gekennzeichnet und dürfen in keiner Weise betreten werden.
Autor: khhBeratung zu geplanten Brandschutzmaßnahmen an Schulen
Am Montag, dem 28. April 2014 findet in den Räumlichkeiten des Landratsamtes (großes Sitzungszimmer) eine Bauanlaufberatung statt. Als Schwerpunkt dieser Beratung werden die Brandschutzmaßnahmen für die folgenden Schulen besprochen:
- Grundschule Artern
- Grundschule Wiehe
- Grundschule Bottendorf
- Regelschule Artern.
Schießwarnung für Bad Frankenhausen
Für den Bundeswehrstandort Bad Frankenhausen gibt es laut Nutzungsplan für StOÜbPl Bad Frankenhausen im Monat Mai 2014folgende Festlegungen:
1. Es ist verboten,
- den Standortübungsplatz unbefugt zu betreten,
- sich Munition und Munitionsteile widerrechtlich anzueignen sowie
- Blindgänger zu berühren.
Es besteht Lebensgefahr!
2. Ausnahmegenehmigungen zum Betreten des StOÜbPl sind ausschließlich bei
Fw StOAngel, Kyffhäuser-Kaserne, 06567 Bad Frankenhausen, oder telefonisch unter Tel.-Nr. 034671-53-4022, zu beantragen.
3. Vorsicht !
Blindgänger, Übungen von Kampffahrzeugen, Straßenverschmutzungen, unbeleuchtete und getarnte Fahrzeuge sind eine ständige Gefahr auf dem
Standortübungsplatz.
4. Fundorte von Blindgängern sind zu kennzeichnen und Fw StOAngel zu melden.
5. Gesperrte Geländeteile sind durch
- Schranken und gesetzte rote Flagge
- Verbotsschilder
- Absperrposten
gekennzeichnet und dürfen in keiner Weise betreten werden.
