Lebenshilfe Thüringen diskutiert...
Dienstag, 10. Juni 2014, 15:05 Uhr
mit Thüringer Landtagsabgeordneten Belange von Menschen mit Behinderungen und ihren Familien. Dazu erreichte kn folgende Meldung...
Unter dem Motto Familie: bunt bewegt hat die Lebenshilfe Thüringen am 10.06.2014 die Abgeordneten des Thüringer Landtages eingeladen, bei einem gemeinsamen Parlamentarischen Frühstück ins Gespräch zu kommen, Fragen zu stellen, zu diskutieren und aktuelle Entwicklungen auf den Prüfstand zu stellen. Familie bewegt die Gesellschaft, die Politik und alle, die Verantwortung für Kinder und Familienangehörige tragen.
Darüber hinaus spielen Familien in der Lebenshilfe eine ganz entscheidende Rolle. Sie haben von Beginn an die Lebenshilfe bewegt und vorangetrieben. Ziel des Parlamentarischen Frühstücks der Lebenshilfe Thüringen war es, den Blick darauf zu richten, wie passgenaue Unterstützung und Begleitung für Familien mit geistig behinderten Kindern und Angehörigen umgesetzt werden kann, welche Fragen diskutiert werden müssen, welche Ängste Eltern und Familien begleiten und was die Lebenshilfe Thüringen als Eltern-, Fach- und Interessenverband in diesen Prozess einbringen kann.
Im Mittelpunkt der Diskussion stand die notwendige Unterstützung von Familien mit Kindern mit geistiger Behinderung durch Familienentlastende und Familienunterstützende Dienste sowie die Finanzierung und Organisation einer individuellen Schulbegleitung. Außerdem wurde ein innovatives ambulantes Wohnangebot auch für Menschen mit einem hohen Unterstützungsbedarf vorgestellt.
Hier leben Menschen mit und ohne Behinderung in inklusiven Wohngemeinschaften zusammen und gestalten ihren Lebensalltag nach ihren individuellen Wünschen und Vorstellungen. Erwachsene Menschen mit Behinderungen übernehmen bewusst Eigenverantwortung und gehen ihren persönlichen Weg, so wie es andere Erwachsene auch tun. Darüber hinaus diskutierten Vertreter aus den Einrichtungen und Diensten der Orts- und Kreisvereinigungen der Lebenshilfen in Thüringen gemeinsam mit den Abgeordneten die Begleitung von Menschen mit geistiger Behinderung in der Klinik. Ein notwendiger Krankenhausaufenthalt stellt für Menschen mit geistiger Behinderung eine besondere Situation dar, ihre Möglichkeiten, sich auf diese fremde und teilweise beängstigende Situation einzustellen, sind eingeschränkt.
Um eine bedarfsgerechte medizinische Versorgung zu gewährleisten, ist die Begleitung durch eine Vertrauensperson erforderlich. Der Lebenshilfe-Rat, das Selbstvertretungsgremium von Menschen mit Behinderungen der Lebenshilfe Thüringen, präsentierte die Ergebnisse seiner aktuellen Tagung vom 27.05.2014 in Weimar und machte darauf aufmerksam, dass immer mehr Beschäftigte in den Werkstätten kurz vor dem Ausscheiden aus der Werkstatt aufgrund des Erreichens des Ruhestands stehen. Für die Zeit des Ruhestands fehlen momentan adäquate Angebote für Menschen mit Behinderungen. Sie benötigen Unterstützung bei der Gestaltung des Ruhestands, um auch als Rentner am Leben in der Gesellschaft teilhaben zu können und das Recht auf ein Leben in Würde im Alter zu realisieren.
Das gemeinsame Gespräch mit Menschen mit Behinderungen, mit Eltern und mit Vertretern aus den Einrichtungen und Diensten der Lebenshilfe ist ein wichtiger Baustein der Gestaltung einer inklusiven Gesellschaft, für die wir uns als Lebenshilfe Thüringen einsetzen, so Birgit Diezel, Vorsitzende der Lebenshilfe Thüringen. Besonders wichtig sei es, dass Menschen mit Behinderungen in der politischen Diskussion Gehör finden und nicht nur über sie, sondern gemeinsam mit ihnen diskutiert wird.
Autor: khhUnter dem Motto Familie: bunt bewegt hat die Lebenshilfe Thüringen am 10.06.2014 die Abgeordneten des Thüringer Landtages eingeladen, bei einem gemeinsamen Parlamentarischen Frühstück ins Gespräch zu kommen, Fragen zu stellen, zu diskutieren und aktuelle Entwicklungen auf den Prüfstand zu stellen. Familie bewegt die Gesellschaft, die Politik und alle, die Verantwortung für Kinder und Familienangehörige tragen.
Darüber hinaus spielen Familien in der Lebenshilfe eine ganz entscheidende Rolle. Sie haben von Beginn an die Lebenshilfe bewegt und vorangetrieben. Ziel des Parlamentarischen Frühstücks der Lebenshilfe Thüringen war es, den Blick darauf zu richten, wie passgenaue Unterstützung und Begleitung für Familien mit geistig behinderten Kindern und Angehörigen umgesetzt werden kann, welche Fragen diskutiert werden müssen, welche Ängste Eltern und Familien begleiten und was die Lebenshilfe Thüringen als Eltern-, Fach- und Interessenverband in diesen Prozess einbringen kann.
Im Mittelpunkt der Diskussion stand die notwendige Unterstützung von Familien mit Kindern mit geistiger Behinderung durch Familienentlastende und Familienunterstützende Dienste sowie die Finanzierung und Organisation einer individuellen Schulbegleitung. Außerdem wurde ein innovatives ambulantes Wohnangebot auch für Menschen mit einem hohen Unterstützungsbedarf vorgestellt.
Hier leben Menschen mit und ohne Behinderung in inklusiven Wohngemeinschaften zusammen und gestalten ihren Lebensalltag nach ihren individuellen Wünschen und Vorstellungen. Erwachsene Menschen mit Behinderungen übernehmen bewusst Eigenverantwortung und gehen ihren persönlichen Weg, so wie es andere Erwachsene auch tun. Darüber hinaus diskutierten Vertreter aus den Einrichtungen und Diensten der Orts- und Kreisvereinigungen der Lebenshilfen in Thüringen gemeinsam mit den Abgeordneten die Begleitung von Menschen mit geistiger Behinderung in der Klinik. Ein notwendiger Krankenhausaufenthalt stellt für Menschen mit geistiger Behinderung eine besondere Situation dar, ihre Möglichkeiten, sich auf diese fremde und teilweise beängstigende Situation einzustellen, sind eingeschränkt.
Um eine bedarfsgerechte medizinische Versorgung zu gewährleisten, ist die Begleitung durch eine Vertrauensperson erforderlich. Der Lebenshilfe-Rat, das Selbstvertretungsgremium von Menschen mit Behinderungen der Lebenshilfe Thüringen, präsentierte die Ergebnisse seiner aktuellen Tagung vom 27.05.2014 in Weimar und machte darauf aufmerksam, dass immer mehr Beschäftigte in den Werkstätten kurz vor dem Ausscheiden aus der Werkstatt aufgrund des Erreichens des Ruhestands stehen. Für die Zeit des Ruhestands fehlen momentan adäquate Angebote für Menschen mit Behinderungen. Sie benötigen Unterstützung bei der Gestaltung des Ruhestands, um auch als Rentner am Leben in der Gesellschaft teilhaben zu können und das Recht auf ein Leben in Würde im Alter zu realisieren.
Das gemeinsame Gespräch mit Menschen mit Behinderungen, mit Eltern und mit Vertretern aus den Einrichtungen und Diensten der Lebenshilfe ist ein wichtiger Baustein der Gestaltung einer inklusiven Gesellschaft, für die wir uns als Lebenshilfe Thüringen einsetzen, so Birgit Diezel, Vorsitzende der Lebenshilfe Thüringen. Besonders wichtig sei es, dass Menschen mit Behinderungen in der politischen Diskussion Gehör finden und nicht nur über sie, sondern gemeinsam mit ihnen diskutiert wird.
