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Vortrag für Eltern

Sonntag, 15. Juni 2014, 13:45 Uhr
Neues Sorgerecht bei nicht verheirateten Eltern. Zu diesem Thema findet in Bad Frankenhausen ein Vortrag statt. Hier kn mit den Einzelheiten...

Das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge, das 2013 in Kraft getreten ist, wird als wichtiger, längst überfälliger Schritt bezeichnet.

Denn auch Kinder, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind und sich trennen, haben ein Recht auf gemeinsamen Umgang und Sorge von Vater und Mutter. Nach der neuen Sorgerechtsregelung erhält die Mutter zunächst einmal das alleinige Sorgerecht. Der Vater hat aber nun die Möglichkeit, die Mitsorge beim Familiengericht zu beantragen. Dieser Antrag wird der Mutter schriftlich übermittelt. Falls nach einer konkreten Frist kein begründeter Widerspruch erfolgt, gilt das gemeinsame Sorgerecht. Doch was geschieht, wenn die Mutter Einwände dagegen vorbringt? Wie läuft das Verfahren ab und wie entscheiden die Gerichte?

Rund um das Thema „Das neue Sorgerecht bei nicht verheirateten Eltern – Rechtslage und Verfahrensablauf“ informiert Fachanwältin für Familienrecht Kerstin Schlee, am Dienstag, dem 24. Juni 2014, um 18.30 Uhr, in der Volkssolidarität, Poststr. 10, 06567 Bad Frankenhausen/Kyffhäuser. Veranstalter ist der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV). Der Eintritt ist kostenfrei.

Weitere Infos unter E-Mail bad-frankenhausen@isuv.de sowie im Internet unter http://www.isuv.de und info@isuv.de
Autor: khh

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