Aus dem Stadtrat Sondershausen
Freitag, 20. Juni 2014, 10:52 Uhr
Über die Personalentscheidungen im neuen Stadtrat von Sondershausen hatte kn bereits ausführlich informiert. Es galt aber noch die Geschäftsordnung und die Hauptsatzung zu beschließen...
Auf Antrag der Fraktion der Volkssolidarität (Tobias Schneegans) sollte es vor jeder Stadtratssitzung einen Bürgerfragestunde geben, die auf 30 Minuten begrenzt sein soll. Dieser Änderungsvorschlag zur Geschäftsordnung wurde mehrheitlich zugestimmt.
Zwar hatte es früher bereits ähnliche Anträge u.a. von Die Linke, Nubi,NPD und VIBT gegeben, waren aber bisher immer gescheitert. Den Durchbruch erzielte wohl die klare Begrenzung auf 30 Minuten, denn nur unter der Bedingung und der entsprechenden Kontrolle stimmte die CDU (Hartmut Thiele) zu. In der Vergangenheit hatten Bürgerfragestunden oft zu lange gedauert.
Schade, dass man nicht gleich festgelegt hatte, die Redezeit der Fragesteller sollte maximal zwei Minuten dauern, um seine Frage (Problem) dem Gremium vorzutragen. Bleibt nur zu hoffen, dass sich Fragesteller kurz halten, um genügend Zeit für die Beantwortung der Fragen zu haben
Die neue Geschäftsordnung wurde bei zwei Gegenstimmen mehrheitlich angenommen.
In einem weiteren Punkt ging es um die Hauptsatzung. Hier hatte die Verwaltung für die ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder eine Erhöhung der monatlichen Aufwandsentschädigung um 20 Euro eingerechnet. Dabei war man davon ausgegangen, dass es die letzten 10 Jahre keine Veränderung gab, und man etwas den Betrag an die gestiegene Inflation anpassen wollte.
Gleich drei Fraktionen lehnten diese Veränderung ab, so die Volkssolidarität, die CDU und Die Linke.
Die mögliche Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die Ortsteilbürgermeister wurde aufgrund des demographischen Wandels diskussionslos nach unten korrigiert.
Diskussion gab es auch um die Frage, ob nicht die Zahl der ehrenamtlichen Beigeordneten von zwei auf einen reduziert werden sollte, Antrag der SPD/Grüne Fraktion durch Sabine Bräunicke. Aber auch dieser Vorschlag konnte sich nicht durchsetzen.
Die durch den Antrag der drei Fraktion veränderte Hauptsatzung (im Prinzip die vom letzten Mal) erhielt dann mehrheitlich die Zustimmung.
Autor: khhAuf Antrag der Fraktion der Volkssolidarität (Tobias Schneegans) sollte es vor jeder Stadtratssitzung einen Bürgerfragestunde geben, die auf 30 Minuten begrenzt sein soll. Dieser Änderungsvorschlag zur Geschäftsordnung wurde mehrheitlich zugestimmt.
Zwar hatte es früher bereits ähnliche Anträge u.a. von Die Linke, Nubi,NPD und VIBT gegeben, waren aber bisher immer gescheitert. Den Durchbruch erzielte wohl die klare Begrenzung auf 30 Minuten, denn nur unter der Bedingung und der entsprechenden Kontrolle stimmte die CDU (Hartmut Thiele) zu. In der Vergangenheit hatten Bürgerfragestunden oft zu lange gedauert.
Schade, dass man nicht gleich festgelegt hatte, die Redezeit der Fragesteller sollte maximal zwei Minuten dauern, um seine Frage (Problem) dem Gremium vorzutragen. Bleibt nur zu hoffen, dass sich Fragesteller kurz halten, um genügend Zeit für die Beantwortung der Fragen zu haben
Die neue Geschäftsordnung wurde bei zwei Gegenstimmen mehrheitlich angenommen.
In einem weiteren Punkt ging es um die Hauptsatzung. Hier hatte die Verwaltung für die ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder eine Erhöhung der monatlichen Aufwandsentschädigung um 20 Euro eingerechnet. Dabei war man davon ausgegangen, dass es die letzten 10 Jahre keine Veränderung gab, und man etwas den Betrag an die gestiegene Inflation anpassen wollte.
Gleich drei Fraktionen lehnten diese Veränderung ab, so die Volkssolidarität, die CDU und Die Linke.
Die mögliche Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die Ortsteilbürgermeister wurde aufgrund des demographischen Wandels diskussionslos nach unten korrigiert.
Diskussion gab es auch um die Frage, ob nicht die Zahl der ehrenamtlichen Beigeordneten von zwei auf einen reduziert werden sollte, Antrag der SPD/Grüne Fraktion durch Sabine Bräunicke. Aber auch dieser Vorschlag konnte sich nicht durchsetzen.
Die durch den Antrag der drei Fraktion veränderte Hauptsatzung (im Prinzip die vom letzten Mal) erhielt dann mehrheitlich die Zustimmung.
