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Steuertipps für den Ferien- und Nebenjob

Samstag, 12. Juli 2014, 13:43 Uhr
Noch eine Woche, dann beginnen die großen Ferien. Die Ferienzeit nutzen viele Schüler und Studenten, um sich etwas dazuzuverdienen. Mit dem Lohn stellen sich auch Fragen der Besteuerung, mit denen die jungen Leute möglicherweise bislang noch nicht so vertraut sind...


"Hier wollen wir eine wertvolle Hilfestellung geben“, so Finanzminister Wolfgang Voß, der auf ein Faltblatt zu Steuertipps für den Ferien und Nebenjob verweist: „Kurz, informativ und anhand vieler Beispiele gibt das Faltblatt einen hilfreichen Einblick und Hinweise zu steuerrechtlichen Fragen. Damit soll ihnen der Einstieg ins Arbeitsleben erleichtert werden. Denn schließlich soll der Ferien- oder Nebenjob neben Arbeit und Lohn auch Freude bereiten und neue, interessante Erfahrungen vermitteln.“

Ein Tipp: Oftmals liegt das Jahreseinkommen beim Neben- oder Ferienjob unter dem Grundfreibetrag der Einkommensteuer in Höhe von derzeit 8.354 Euro. Dann erhält der Arbeitnehmer regelmäßig zu viel gezahlte Steuern vom Finanzamt zurück, wenn der Arbeitgeber diese bereits einbehalten hat. Wer darüber hinaus keine weiteren Einkünfte hatte, für den ist eine Steuererklärung zügig erledigt. Bei Fragen können sich Schülerinnen, Schüler und Studierende stets an das zuständige Finanzamt wenden.

Eine häufig auftretende Frage ist die nach der Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug. Durch die Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale ist dies Aufgabe des Arbeitgebers. Dem Arbeitgeber ist lediglich die steuerliche Identifikationsnummer und das Geburtsdatum sind mitzuteilen.

Das Faltblatt „Steuertipps für Schülerinnen, Schüler und Studierende, die zur Aushilfe arbeiten“ ist in den nächsten Tagen in den Agenturen für Arbeit, in den Servicestellen des Studentenwerks Thüringen sowie in den Thüringer Finanzämtern erhältlich.
Autor: red

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