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Dienstag, 15. Juli 2014, 16:11 Uhr
Arbeitgeber von Ferienjobbern und Auszubildenden müssen die Lohnsteuerabzugsmerkmale elektronisch abrufen – neues Faltblatt zu Steuertipps bei Ferienjobs. Hier kn mit den Einzelheiten...


Mit der Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale sind die Arbeitgeber zuständig für deren Abruf. Darauf weist das Finanzamt Sondershausen hin. Gerade zum Beginn der Sommerferien gehen viele Anfragen nach Bescheinigungen für den Lohnsteuerabzug in den Finanzämtern ein. Ähnliche Anfragen werden auch zu Beginn des neuen Ausbildungsjahres erwartet. Dabei gilt sowohl für Ferienjobber als auch für Berufseinsteiger: Der Abruf der Daten ist Aufgabe des Arbeitgebers.

Hierzu benötigt der Arbeitgeber die steuerliche Identifikationsnummer und das Geburtsdatum. Wissen muss der Arbeitgeber ebenfalls, ob es sich um das erste oder um ein weiteres Dienstverhältnis des Arbeitnehmers handelt. Mit diesen Angaben meldet der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf elektronischem Weg an und erhält danach die für den Lohnsteuerabzug erforderlichen Merkmale (Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, ggf. Freibetrag) ebenfalls auf elektronischem Weg. Dazu kann regelmäßig die vorhandene Lohnabrechnungssoftware genutzt werden. Unterstützt diese den Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale nicht, steht die kostenlose Software der Finanzverwaltung „ElsterFormular“ zur Verfügung. Weitere Informationen sind unter: https://www.elster.de/arbeitg elstam.php abrufbar.

Kurz vor Beginn der Sommerferien weist das Finanzamt Sondershausen zusätzlich auf ein Faltblatt zu Steuertipps für den Ferienjob hin. Kurz, informativ und anhand vieler Beispiele gibt das Faltblatt einen hilfreichen Einblick und Hinweise zu steuerrechtlichen Fragen. Damit soll der Einstieg ins Arbeitsleben erleichtert werden.

„Denn schließlich soll der Ferien- oder Nebenjob neben Arbeit und Lohn auch Freude bereiten und neue, interessante Erfahrungen vermitteln“, so der Vorsteher des Finanzamtes Sondershausen Josef Wulfing. Das Faltblatt liegt ab sofort im Finanzamt Sondershausen aus und ist zusätzlich unter www.thueringen.de/th5/tfm abrufbar.
Autor: khh

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