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Zum Wohle des Kindes

Montag, 28. Juli 2014, 11:05 Uhr
Physische und psychische Misshandlung, Anzeichen von Vernachlässigung bis hinzu sexuellem Missbrauch - mehr als 3400 Fällen von Kindeswohlgefährdung mussten die Thüringer Jugendämter im vergangenen Jahr nachgehen...

Im Jahr 2013 wurden den Thüringer Jugendämtern in 3.438 Fällen gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung*) bekannt. Wie das Thüringer Landesamt für Statistik mitteilt, war das im Vergleich zum Jahr 2012 ein Anstieg um 140 Gefährdungseinschätzungen bzw. 4,2 Prozent.

Als Ergebnis der Gefährdungseinschätzungen wurden durch die Fachkräfte 416 akute (12,1 Prozent) und 481 latente Kindeswohlgefährdungen (14,0 Prozent) festgestellt. In 2.541 Fällen (73,9 Prozent) kamen die Experten zu dem Ergebnis, dass keine Kindeswohlgefährdung vorlag. Jedoch bestand in zwei Dritteln dieser Fälle (1.665 Verfahren) ein Hilfe- bzw. Unterstützungsbedarf.

Die häufigste Form der Kindeswohlgefährdung sind Anzeichen für Vernachlässigung, die in 642 Fällen im Rahmen der Gefährdungseinschätzung festgestellt wurden. Anzeichen für psychische Misshandlungen gab es in 198 Fällen, Anzeichen für körperliche Misshandlungen in 151 Fällen und in 35 Fällen wurden durch die Fachkräfte Anzeichen für sexuelle Gewalt ermittelt.

Gefährdungseinschätzungen des Kindeswohls wurden bei Jungen (49,4 Prozent) und Mädchen (50,6 Prozent) gleich häufig durchgeführt.

Mit 1.008 Kindern, für die ein Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durchgeführt wurde, war knapp ein Drittel (29,3 Prozent) noch keine drei Jahre alt, wobei 334 von ihnen das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hatten. Bei den unter Drei-Jährigen lag in rund drei Vierteln (73,3Prozent) eine Kindeswohlgefährdung vor oder es bestand Unterstützungsbedarf, darunter 251 Kinder unter einem Jahr. In 788 Fällen, bei denen Anhaltspunkte einer Kindeswohlgefährdung vorlagen, waren die Kinder zwischen 3 und 6 Jahre alt. Bei 594 von ihnen wurde eine Kindeswohlgefährdung oder Hilfebedarf festgestellt. Weitere 749 betroffene Kinder befanden sich im Alter zwischen 6 und 10 Jahren und 893 zwischen 10 und 18 Jahren.

Hinweise für eine Kindeswohlgefährdung erhielten die Jugendämter in einem Fünftel der Fälle (688 bzw. 20,0 Prozent) von anonymen Meldern. Weitere 536 Initiativen (15,6 Prozent) gingen von der Polizei, dem Gericht bzw. der Staatsanwaltschaft aus und in 455 Fällen (13,2 Prozent) waren es Bekannte oder Nachbarn.

*) Verfahren zur Einschätzung des Kindeswohls gemäß § 8a Abs. 1 SGB VIII
Autor: red

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