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EU-Hochwasserhilfen für Kommunen

Dienstag, 12. August 2014, 12:40 Uhr
Carius: EU-Fonds ersetzt auch Einsatzkosten und Starkregenschäden der Kommunen. Dazu eine Meldung aus dem Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr..

„Jetzt kann Thüringen zusätzliche Hilfen in Höhe von knapp 18 Millionen Euro aus dem Europäischen Solidaritätsfonds an die Kommunen auszahlen. Unser Ziel ist es, dass kein Landkreis und keine Gemeinde auf ihren Kosten für die Einsätze von Feuerwehr, Polizei und Katastrophenschutz während der Flut im Sommer 2013 sitzen bleibt.

Mit den EU-Geldern sind nun auch Maßnahmen zur Notversorgung der Bevölkerung, die kurzfristige Wiederherstellung von Infrastrukturen und die Säuberung überfluteter Gebiete förderfähig. Zudem können durch Starkregenfälle verursachte Schäden ersetzt werden“, sagte in Erfurt der Minister für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, Christian Carius, zum heutigen Inkrafttreten einer Verwaltungsvorschrift über die Verwendung der Mittel aus dem EU-Solidaritätsfonds (EUSF) zur Hochwasserhilfe.


Die EU hat Deutschland zur Finanzierung von Nothilfemaßnahmen zur Beseitigung der Hochwasserschäden eine Finanzhilfe von rund 360 Millionen Euro zugesprochen. Der Anteil Thüringens beträgt rund 17,6 Millionen Euro. Die Förderkriterien des EUSF sind breiter gefasst als die derzeit geltenden Kriterien auf Basis des Aufbauhilfefonds des Bundes. Anspruchsberechtigt ist die öffentliche Hand. Die Beantragung von Hochwasserhilfen aus dem EUSF durch die Kommunen muss spätestens bis zum 30. November 2014 erfolgen.

Die Kommunen werden heute in Erfurt im Rahmen einer Informationsveranstaltung des Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr über die Fördermöglichkeiten informiert. Anträge sind beim Landesamt für Bau und Verkehr, Dezernat Wiederaufbau Hochwasserschäden (Europaplatz 3, 99091 Erfurt, Tel.: 0361 / 37 84 310) zu stellen. Die Verwaltungsvorschrift steht auch im ‚Infoportal Hochwasser‘ unter www.tmblv.de im Internet zur Verfügung.

„Mit den europäischen Mitteln wird der bisherige Förderkatalog erweitert“, so Carius weiter. „Diese Möglichkeiten wollen wir für die Thüringer Kommunen nutzbar machen. Damit können wir die bisherigen Aufbauleistungen zur Wiederherstellung der öffentlichen Infrastruktur weiter verstärken.“
Autor: khh

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