Bessere Anerkennung von Kindererziehungsleistungen
Donnerstag, 28. August 2014, 09:08 Uhr
CDU-Landtagsmitglied Worm: Ost-Rentnerinnen nicht verunsichern. Dazu kam folgende Stellungnahme...
Durch nicht den Tatsachen entsprechende Aussagen zu den Rahmenbedingungen für den Bezug der zum 1. Juli eingeführten Mütterrente ist derzeit auch in Thüringen eine gewisse Verunsicherung bei den anspruchsberechtigten Rentnerinnen festzustellen.
Entgegen anderslautender Medienberichte haben Mütter, die Ihr Kind vor 1992 geboren haben und schon Rente beziehen, einen uneingeschränkten Anspruch auf die volle Zahlung der Mütterrente. Hierbei ist es unerheblich, zu welchem Zeitpunkt nach der Geburt des Kindes die Erwerbstätigkeit wieder aufgenommen wurde. Darauf macht der gleichstellungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Henry Worm, gestern in Erfurt aufmerksam.
Der CDU-Politiker weiter: Lediglich bei zukünftig in Rente gehenden Frauen (bzw. nach dem 1. Juli) kann es bei Müttern, die überdurchschnittlich gut verdient haben, vorkommen, dass die Mütterrente nicht in voller Höhe ausgezahlt wird. Grund hierfür ist eine Beitragsbemessungsgrenze. Sie begrenzt die Höhe der zu zahlenden Beiträge und damit auch die Höhe der späteren Rente. Das wird in Thüringen jedoch nur eine eher geringe Zahl von Frauen betreffen und keinesfalls die breite Masse rentenanspruchsberechtigter Frauen.
Der CDU-Politiker weist darauf hin, dass der Rentenversicherung zufolge kein Antrag auf Anerkennung gestellt werden muss. Die Rentenfälle mit gespeicherten Kindererziehungszeiten würden von Juli an automatisch neu berechnet.
Die Mütterrente ist ein Erfolg für die Menschen in Thüringen und ein klares Signal für mehr Rentengerechtigkeit bei der Bewertung von Erziehungsleistungen, so Worm.
Die CDU-Landtagsfraktion hatte sich intensiv für eine Besserstellung von Müttern mit vor 1992 geborenen Kindern in dieser Frage eingesetzt.
Autor: khhDurch nicht den Tatsachen entsprechende Aussagen zu den Rahmenbedingungen für den Bezug der zum 1. Juli eingeführten Mütterrente ist derzeit auch in Thüringen eine gewisse Verunsicherung bei den anspruchsberechtigten Rentnerinnen festzustellen.
Entgegen anderslautender Medienberichte haben Mütter, die Ihr Kind vor 1992 geboren haben und schon Rente beziehen, einen uneingeschränkten Anspruch auf die volle Zahlung der Mütterrente. Hierbei ist es unerheblich, zu welchem Zeitpunkt nach der Geburt des Kindes die Erwerbstätigkeit wieder aufgenommen wurde. Darauf macht der gleichstellungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Henry Worm, gestern in Erfurt aufmerksam.
Der CDU-Politiker weiter: Lediglich bei zukünftig in Rente gehenden Frauen (bzw. nach dem 1. Juli) kann es bei Müttern, die überdurchschnittlich gut verdient haben, vorkommen, dass die Mütterrente nicht in voller Höhe ausgezahlt wird. Grund hierfür ist eine Beitragsbemessungsgrenze. Sie begrenzt die Höhe der zu zahlenden Beiträge und damit auch die Höhe der späteren Rente. Das wird in Thüringen jedoch nur eine eher geringe Zahl von Frauen betreffen und keinesfalls die breite Masse rentenanspruchsberechtigter Frauen.
Der CDU-Politiker weist darauf hin, dass der Rentenversicherung zufolge kein Antrag auf Anerkennung gestellt werden muss. Die Rentenfälle mit gespeicherten Kindererziehungszeiten würden von Juli an automatisch neu berechnet.
Die Mütterrente ist ein Erfolg für die Menschen in Thüringen und ein klares Signal für mehr Rentengerechtigkeit bei der Bewertung von Erziehungsleistungen, so Worm.
Die CDU-Landtagsfraktion hatte sich intensiv für eine Besserstellung von Müttern mit vor 1992 geborenen Kindern in dieser Frage eingesetzt.
